Kündigung Mietvertrag

Hallo Community,

mich interessiert Folgende rechtliche Problemstellung:

Nehmen wir mal an, Mieter A setzt ein Kündigungsschreiben auf, unterzeichnet dieses im Original, scant es farbig ein und schickt es anschließend als PDF via E-Mail an seinen Vermieter B. B bestätigt daraufhin den Erhalt des Kündigsschreibens und stimmt diesem zu. Er geht davon aus, dass A ausziehen will, was dieser ihm bereits in einer vorherigen E-Mail angekündigt hat.

Nach Eingang des Schreibens macht sich B auf die Suche nach einem Nachmieter, den er auch findet.
Wenige Tage vor dem Auszugstermin geht bei B eine neue E-Mail von A ein. Darin teilt A mit, dass er nicht ausziehen wird. A beruft sich auf den Mietvertrag, wonach die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Das Kündigungsschreiben wurde B nicht im Original zugestellt. Deshalb beruft sich A auf die Formvorschriften des §568 BGB.

Muss B dies hinnehmen und bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Nachmieter?

Muss B dies hinnehmen und bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Nachmieter?
Ja - Nein
Schriftform ist Schriftform und normale e-Mail genügt dieser nicht.

vnA

Muss B dies hinnehmen und bestehen Schadensersatzansprüche
gegenüber dem Nachmieter?

die kündigung ist unwirksam, da die schriftform nicht eingehalten wurde und wohl § 126a bgb ebenfalls nicht vorliegt. ein festhalten an der kündigung aufgrund treuwidrigen verhaltens (§ 242 bgb) des mieters ist kaum möglich bzw. seitens des vermieters nachweisbar. bisher ist mir auch nur der umgekehrte fall aus der rechtsprechung bekannt (vermieter kündigt formunwirksam).

gelöst von der frage, ob der mieter nun aufgrund einer formunwirksamen kündigung haftet (im grundsatz abzulehnen, da § 568 bgb dem mieter in erster linie helfen und nicht in die haftung treiben will; aber möglicherweise nebenpflichtverletzung aus dem mietverhältnis), steht hier zumindest ein nicht unerhebliches mitverschulden des vermieters im raum. ich persönlich würde die mitverschuldensquote bei über 60% ansetzen. dass ein vermieter nicht einmal weiß, dass die schriform bei einer kündigung einzuhalten ist, dürfte heute die absolute ausnahme sein…

Danke für die schnelle AW!

Schadenersatz Nachmieter
Hallo

Muss B dies hinnehmen und bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Nachmieter?

Der Ausdruck ‚gegenüber dem Nachmieter‘ ist nicht richtig, denn das würde ja bedeuteten, dass der Nachmieter Schadenersatz leisten müsste.

Ich kann mir aber vorstellen, dass der Nachmieter gegenüber dem Vermieter Schadenersatzansprüche haben könnte. Wenn er mit ihm bereits einen Mietvertrag abgeschlossen hat, dann doch auf jeden Fall, würde ich denken. Was sagen die Juristen dazu?

Viele Grüße

Hallo,

das interessiert mich jetzt: der potentielle Nachmieter hat also Pech gehabt obwohl er einen rechtsgültigen Mietvertrag hat und sich innerhalb ein paar Tage einen neue Wohnung suchen muss? Nach meinem (laienhaften) Rechtsverständnis hätte er doch auf alle Fälle Anspruch auf Schadensersatz, oder?

Grüße
HäschenHüpf

bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Nachmieter

Der Vermieter hat GEGEN den Nachmieter keine Ansprüche. Wobei der Nachmieter durchaus Ansprüche wegen Nichterfüllung gegen seinen verhinderten Vermieter haben kann. Aber dies war nicht gefragt.

vnA