Hallo Community,
mich interessiert Folgende rechtliche Problemstellung:
Nehmen wir mal an, Mieter A setzt ein Kündigungsschreiben auf, unterzeichnet dieses im Original, scant es farbig ein und schickt es anschließend als PDF via E-Mail an seinen Vermieter B. B bestätigt daraufhin den Erhalt des Kündigsschreibens und stimmt diesem zu. Er geht davon aus, dass A ausziehen will, was dieser ihm bereits in einer vorherigen E-Mail angekündigt hat.
Nach Eingang des Schreibens macht sich B auf die Suche nach einem Nachmieter, den er auch findet.
Wenige Tage vor dem Auszugstermin geht bei B eine neue E-Mail von A ein. Darin teilt A mit, dass er nicht ausziehen wird. A beruft sich auf den Mietvertrag, wonach die Kündigung schriftlich zu erfolgen hat. Das Kündigungsschreiben wurde B nicht im Original zugestellt. Deshalb beruft sich A auf die Formvorschriften des §568 BGB.
Muss B dies hinnehmen und bestehen Schadensersatzansprüche gegenüber dem Nachmieter?