ich wohne in einer Eigentumswohnung zur Miete. Ich habe meinen Mietvertrag nun unter Einhaltung der Kundigungsfrist (3 Monate) gekündigt.
Das ist nun schon über einen Monat her und ich habe von meinem Vermieter noch keine Antwort bekommen. Die Kündigung habe ich per Übergabe Einschreiben abgeschickt und es kam nichts zurück. Also gehe ich davon aus, dass er sie auch erhalten hat. Inwiefern bin ich nun verpflichtet im hinterher zu rennen?
ich wohne in einer Eigentumswohnung zur Miete. Ich habe meinen
Mietvertrag nun unter Einhaltung der Kundigungsfrist (3
Monate) gekündigt.
Das ist nun schon über einen Monat her und ich habe von meinem
Vermieter noch keine Antwort bekommen. Die Kündigung habe ich
per Übergabe Einschreiben abgeschickt und es kam nichts
zurück. Also gehe ich davon aus, dass er sie auch erhalten
hat. Inwiefern bin ich nun verpflichtet im hinterher zu
rennen?
Er muss Dir auch keine Bestätigung schicken. Du brauchst auch keine Bestätigung, wenn Du die Kündigung per Übergabeeinschreiben verschickt hast. Du musst nur den Beleg gut aufbewahren
Wie wäre es, wenn Du den Vermieter mal anrufst und schonmal einen Termin für die Übergabe am Ende der Mietzeit machst? Spätestens dann muss er sich ja äußern…