Angenommen, jemand kündigt seinen Mietvertrag ganz normal und fristgerecht nach BGB.
Nun scheint es so zu sein, als würde dies den Vermieter gar nicht jucken. Bislang erfolgte weder eine Eingangsbestätigung, noch sonst eine Reaktion.
Anmerkung: Die Kündigung erfolgte natürlich per Einschreiben mit Rückschein und der Vermieter wurde sogar per Fax noch einmal an die Kündigung erinnert.
Muss sich der Mieter irgendwelche Sorgen machen oder kann er beruhigt zum Vertragsende ausziehen?
Angenommen, jemand kündigt seinen Mietvertrag ganz normal und
fristgerecht nach BGB.
Nun scheint es so zu sein, als würde dies den Vermieter gar
nicht jucken. Bislang erfolgte weder eine Eingangsbestätigung,
noch sonst eine Reaktion.
Anmerkung: Die Kündigung erfolgte natürlich per Einschreiben
mit Rückschein und der Vermieter wurde sogar per Fax noch
einmal an die Kündigung erinnert.
Muss sich der Mieter irgendwelche Sorgen machen oder kann er
beruhigt zum Vertragsende ausziehen?
Kann er, Sorgen sollte er nur haben, wenn kurz vor Auszug kein Übergabetermin vereinbart werden sollte
Solange der Mieter den Zugang der Kündigung nachweisen kann, muss er sich keine Sorgen machen.
Es gibt keinen Rechtsanspruch bzw. keine Verpflichtung auf eine Kündigung zu reagieren.
Von Seiten des Mieters empfielt es sich jedoch rechtzeitig vor Mietende einen Übergabetermin zu vereinbaren bzw. zumindest anzubieten, da der Mieter zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet ist. D.h. um seine Pflicht zu erfüllen, muss der Mieter tätig werden http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html