Hallo,
VM hat Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt, mit Einschreiben und Rückantwort. Frage: Gilt das Einschreiben als zugestellt, wenn ein minderjähriges Familienmitglied das Einschreiben entgegen nimmt und dafür unterschreibt.
Gruß Ernesto
Hallo,
VM hat Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt, mit Einschreiben und Rückantwort. Frage: Gilt das Einschreiben als zugestellt, wenn ein minderjähriges Familienmitglied das Einschreiben entgegen nimmt und dafür unterschreibt.
Gruß Ernesto
Hallo,
VM hat Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt, mit Einschreiben
und Rückantwort. Frage: Gilt das Einschreiben als zugestellt,
wenn ein minderjähriges Familienmitglied das Einschreiben
entgegen nimmt und dafür unterschreibt.
Hallo,
siehe FAQ hierzu: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqindex.fp…
Gruß
S.J.
Moin. Natürlich rein hypothetisch: M wurde ja offensichtlich vom minderj. Familienmitglied darüber informiert, dass ein Einschreiben eingetroffen ist, und der Minderj. hat das Einschreiben offensichtlich auch an M weitergeleitet - also zugestellt.
Gruß.
Tim
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Hallo Steve,
habe Deinen Link verfolgt, aber meine Frage hat es nicht eindeutig geklärt. Die sicherste Methode ist Übergabe mit Zeugen oder durch Gerichtsvollzieher, alles andere kann, muss aber nicht zwangsweise gesichert sein. Aber trotzdem Danke für den Hinweis.
Gruß ernesto
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