Kündigung Mietvertrag

Hallo,
folgender Fall liegt vor:
Person X hat seit September 2007 einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr.
X war jedoch seit 01.01.2008 arbeitslos und hat jetzt kurzfristig 300 km von der Wohnung entfernt eine neue Arbeit gefunden. Aus diesem Grund steht die Wohnung jetzt völlig leer und ist ungenutzt. Aufgrund von Arbeit kann Person X auch keine evtl. Nachmieter zur Wohnungsbesichtigung lassen.
Besteht in vorliegendem Fall ein etwaiges Kündigungsrecht für den Mietvertrag ?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Auch hallo.

Besteht in vorliegendem Fall ein etwaiges Kündigungsrecht für
den Mietvertrag ?

I.A. nicht, da Verträge (spez. befristete) einzuhalten sind.
ABER: es gibt FAQ:1258, speziell den Teil zu dem „berechtigten Interesse“, der hier interessant sein könnte.

mfg M.L.