Hab eine Frage zur Kündigung einer Wohnung.
Wie sieht es aus, wenn man eine Kündigung fristgrecht aber auf normalem Postweg, d.h. ohne Einschreiben abgeschickt hat, der Vermieter sich aber nicht auf die Bitte einer Rückmeldung gemeldet hat.
Der Vermieter könnte doch jetzt theoretisch sagen, er habe die Kündigung nicht bekommen und man hat keinen Beweis, dass man sie abgeschickt hat.
Ist es möglich, eine zweite Kündigung mit Einschreiben zu schicken, oder einen Brief in der Art: hiermit beziehe ich mich auf die Kündigung vom x.x.x und bitte erneut um Rückmeldung, so dass man rechtlich auf der sicheren Seite ist?
Gruß
Hanna
Erstmal Hallo!
Wenn man dem VM zutraut, dass er eine Kündigung, die ihm nicht passt, verschwinden lässt, sollte man grundsätzlich die Kündigung per Einwurfeinschreiben losschicken! Dabei bestätigt der Zusteller mit seiner Unterschrift, dass er den Brief eingeworfen hat.
Den VM schriftlich an eine Kündigung zu erinnern halte ich für unsinnig, da er warscheinlich die Kündigung bestreiten wird.
In diesem Fall würde ich einfach die Kündigung nochmal per Einschreiben losschicken.
Gruß
Andreas
Bote!
Hi!
Dabei bestätigt
der Zusteller mit seiner Unterschrift, dass er den Brief
eingeworfen hat.
…ohne aber Kenntnis des Inhalts zu haben, was im Zweifel dann auch nicht wirklich sinnvoll wäre…
Ich befürworte den persönlichen Boten oder eigener Einwurf mit Zeugen (jeweils müssen die beiden den Inhalt zur Kenntnis nehmen) - oder ganz extrem: Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (teuer aber GANZ sicher).
LG
Guido
Aber ist es denn ok, wenn man eine Kündigung zweimal schreibt?
gruß
hanna