ist ein mietvertrag mit der zusatzvereinbarung
der mietvertrag wird auf die dauer von 4 jahren geschlossen und
ist vorher nicht kündbar
vor ablauf der 4 jahre kündbar ?
wer kann mir hierzu was sagen?
ist ein mietvertrag mit der zusatzvereinbarung
der mietvertrag wird auf die dauer von 4 jahren geschlossen und
ist vorher nicht kündbar
vor ablauf der 4 jahre kündbar ?
wer kann mir hierzu was sagen?
???
Hallo erst einmal, !!
wenn ich ein Eis esse, esse ich dann wirklich ein Eis.
Kündbar ist der Vertrag, jedoch hat der Vermieter dann einen Anspruch auf Schadenersatz.
Eine Ausserordentliche Kündigung geht auch, wenn wichtige Gründe hierzu vorliegen.
Christian
Auch ohne Gruß,
Ich
Auch ohne Dank
vnA
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Stop…
Hallo!
Der Mietvertrag darf nur auf eine bestimmte befristete Zeit geschlossen werden, wenn Gründe vorliegen.
Zb: Eigenbedarf
oder
zb: Umbauten am Haus… ect…
Ansonsten gilt der natürliche unbefristete Mietvertrag.
Sprich drei Monate Kündigungsfrist.
gruß Claire
Hallo,
Der Mietvertrag darf nur auf eine bestimmte befristete Zeit
geschlossen werden, wenn Gründe vorliegen.
Das bezieht sich auf das Ende des Mietvertrags.
Ansonsten gilt der natürliche unbefristete Mietvertrag.
Ja.
Sprich drei Monate Kündigungsfrist.
Nein. Hier geht es ja um einen beiderseitigen Verzicht auf das Kündigungrecht. Das hat nichts mit dem Ablauf des Mietvertrags zu tun.
Fraglich ist nur, ob die 4Jahre so haltbar sind. Und da kommt es auf den Einzelfall an. Z.B. auch darauf, ob das ein handschriftlicher Zusatz im Mietvertrag ist.
Gruß
loderunner (ianal)
Moin,
Nein. Hier geht es ja um einen beiderseitigen Verzicht auf das
Kündigungrecht. Das hat nichts mit dem Ablauf des Mietvertrags
zu tun.
der mietvertrag wird auf die dauer von 4 jahren geschlossen und
ist vorher nicht kündbar
Wo erkennt man in diesem Zitat aus dem Ursprungsposting ein zeitlich befristeten Kündigungsverzicht. Da die Vertragsdauer festgelegt ist bin ich der Auffassung, dass es sich um einen Zeitmietvertrag handelt.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__575.html
Fraglich ist nur, ob die 4Jahre so haltbar sind. Und da kommt
es auf den Einzelfall an. Z.B. auch darauf, ob das ein
handschriftlicher Zusatz im Mietvertrag ist.
Nach §575.4 BGB ist dies bei einem Zeitmietvertrag der den Anforderungen nicht entspricht nicht relevant.
Gruß
auch Gruß
loderunner (ianal)
vna (auch ianal)
Hallo,
Wo erkennt man in diesem Zitat aus dem Ursprungsposting ein
zeitlich befristeten Kündigungsverzicht.
Das lese ich aus ‚und ist vorher nicht kündbar‘. Was genau gemeint ist, wissen wir aber nicht. Nicht mal den Grund für die zeitliche Begrenzung kennen wir. Dazu müsste der UP nähere Infos liefern.
Aber lies mal http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem… (Unterpunkt „3. Rechtsfolgen, wenn die Befristung unzulässig ist“).
Gruß
loderunner (ianal)