Guten Tag,
einer Bekannten von mir, welche psych. krank ist, wurde nach mehrmaliger Abmahnung nun fristlos ihre Wohnung wegen Lärmbelästigung -hauptsächlich in der Nachtruhe- gekündigt. Wir die Wohnung nicht bis zum 08.12.09 geräumt, so wird die Räumungsklage über das Gericht erzwungen.
Mehrmalige Gespräche mit dem Vermieterservice der Gesellschaft haben nichts ergeben. Die dortige Angestellte pocht auf ihrem Recht und geht auch nicht davon ab.
Unter anderem hätten sich Leute darüber beschwert, dass meine Bekannte jede Nacht durch die Wohnung läuft und auf den Boden poltert…
Meine Erläuterung, dass die Mieterin psych. krank sowie gehbehindert ist -spastische Füße- und selbst beim nächtl. Toilettengang ihre orthop. Schuhe -welche Nachts natürlich erhebl. zu hören sind- anziehen muss, werden vom Vermietungsservice in den Wind geschrieben.
Ist die fristl. Kündigung in diesem Fall rechtswirksam ?
Ich habe da im Net ein Urteil gesehen vom BGH (vom 08.12.04 -VIII 2 R 218/03-; wobei das Geschehen wohl ziemlich gleich hinzustellen ist und der BGH hat sich wegen der Erkankung gegen die Kündigung und für die Mieterin entschieden.
Dass ich es nicht vergesse; meine Bekannte steht unter Betreuerin, aber auch die Betreuerin kommt nicht richtig an sie ran und ist machtlos; sie hat aber am „Kündigungstag“ 08.12.09 einen Termin bei einem Rechtspfleger vom Amtsgericht bekommen.
Ich hoffe, es kann mir jemand in dieser Sache etwas helfen und freue mich daher über Antworten 
Vielen herzl. Dank!
Molle