Kündigung Mietvertrag bei Todesfall?!

Hallo an alle Experten,

wie sieht es eigentlich mit einem Mietvertrag aus, wenn der Mieter stirbt und er zusammen mit seinem erwachsenen Kind (21, Ausbildung bald beendet) dort gewohnt hätte?
Ist das „Kind“ gezwungen die Wohnung zu übernehmen, ist der Vertrag nach dem Tod „automatisch“ beendet, gelten die allg. Kündigungsfristen, oder sollte das alles im Mietvertrag stehen??
Gehen wir mal davon aus, die Wohnung wäre nur auf einen Menschen (nicht das Kind) angemeldet.

Für eure (schnelle) Hilfe wär ich dankbar! Falls Fragen offen bleiben: fragen! :wink:

Also danke nochmals u. liebe Grüße
anke

Hallo,

hier handelt es sich um einen Grenzfall. Das Kind kann, wenn es nicht im Mietvertrag eingetragen ist, das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Voraussetzung ist aber, dass dies unverzüglich erfolgt, also innerhalb 4 Wochen nach dem Todes des Mieters.

wie sieht es eigentlich mit einem Mietvertrag aus, wenn der
Mieter stirbt und er zusammen mit seinem erwachsenen Kind (21,
Ausbildung bald beendet) dort gewohnt hätte?
Ist das „Kind“ gezwungen die Wohnung zu übernehmen,

nein

ist der

Vertrag nach dem Tod „automatisch“ beendet,

nein

gelten die allg.

Kündigungsfristen,

es sind grundsätzlich drei Monate Kündigungsfrist

oder sollte das alles im Mietvertrag

stehen??

Kann man nicht vorhersehen, muss also mal nicht geregelt sien.

Gehen wir mal davon aus, die Wohnung wäre nur auf einen
Menschen (nicht das Kind) angemeldet.

Das habe ich bei der Beantwortung vorausgesetzt. Aber, wenn das Kind auszieht, das Erbe antritt, haftet es auch für die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.

Gruss Günter