Kündigung Mietvertrag durch Rechtsanwalt

Ein befristet geschlossener Mietvertrag wurde per Rechtsanwalt mit sofortiger Wirkung gekündigt. Das beigefügte Formblatt als Vollmacht des Rechtsanwaltes enthielt aber keine Unterschrift des Mandanten. Lediglich die Belehrung nach § 49 Abs. BRAGO und § 12 a ArbGG wurde vom Mandanten auf dem gleichen Formblatt unterzeichnet.

Ist diese Kündigung wirksam oder mangels Vollmacht nicht?

Hab mir sagen lassen, dass der fehlende Mandatsnachweis die Rechtswirksamkeit einer Willenserklärung mit Wirkum auf Dritte dann nicht ausschliesst, wenn er ihm gegenüber nicht erbracht wurde, da die andere Partei und der RA im Innenverhältnis eine Abmachung getroffen haben. Bei mir ging es um Unterhalt und Erteilung der Auskunft über Einkünfte - also um eine eventuelle Nachzahlung, die ich ab Kenntnisnahme der Anfrage - auch ohne Mandatsnachweis- hätte zahlen müssen.