Kündigung Mietvertrag einer Wohnung

Jemand möchte den Mietvertrag einer Wohnung kündigen. Das Mietverhältnis besteht seit 2000. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 12 Monaten bei einer Laufzeit von mehr als 10 Jahren. Das Mietverhältnis besteht wie gesagt seit 2000. Im Internet wurde jetzt immer wieder von einer gesetzlichen Kündigungsfrist durch den Mieter von 3 Monaten gelesen. Ist das richtig? Kann jemand genaue Informationen geben. Vielen Dank schon mal im voraus.

es gilt ausschleißlich die 3-monatige k-frist, egal was in alten mietverträgen noch geschrieben steht.

Hi wir haben ein asymetrisches Kündigungsrecht. das bedeutet das der Sozialschwächere, in aller Regel der Mieter nicht so einfach auf die Strasse geworfen werden kann, daher wird die Dauer eines Mietverhältnisses berücksichtig, der Mieter jedoch sollte er gehen wollen weiß eben als sozial schwacher, was er tutu, davon gehet eben der Gesetzgeber aus daher kann dieser eben schon nach 3 Monaten verschwinden.
mfg Peter