Hallo Annika Lange,
ich denke Du kannst ganz unbesorgt sein.
Viel Glück in der neuen Wohnung.
Gruß
fragmich46
Sorry für die späte Antwort - war im Urlaub.
Die K.frist beträgt 3 Monate ab EINGANG der K. beim Vermieter, wobei man, glaube ich, bis zum 3. Werktag des Monats Zeit hat. Wie das genau läuft, kannst Du ganz leicht googeln.
Alles Gute!
Hallo,
hat die Vermietungsgesellschaft denn schon eine Kündigunsbestätigung geschickt, bzw. hast Du diese im Kündigungsschreiben eingeholt?
Was steht zu den Kündigungsfristen im Mietvertrag? Korrekt hätte es natürlich dann hier heißen müssen, dass Du „zum 31.12.2011“ kündigst.
Ich glaube kaum, dass die Gesellschaft daraus einen Strick drehen könnte, denn sie können nicht eigenmächtig den Mietvertrag erst zum 31.01.2012 verlängern, wenn Du von vorneherein die Kündigungsfrist zum 31.12. bzbw. 01.01.2012 eingehalten hast.
Viele Grüße
Hallo Annika,
und wie sah das Kündigungsdatum in der Bestätigung per mail aus?
Für das Datum der Kündigung kommt es übrigens nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang an.
Die Kündigung hätte spätestens am 05.10.2011 bei der Wohnungsgesellschaft sein müssen, da dies der dritte Werktag des MOnats war, denn am Montag (3.10.) war ja ein Feiertag.
Wann hast du das Einschreiben losgeschickt, und warum kam es nicht an? Oder kam es zu dir zurück? Wenn es ein Einschreiben war und es kam nicht an, solltest du auf jeden Fall einen Nachforschungsantrag bei der Post stellen. Meist finden sie es nämlich doch wieder und man erhält auch noch eine kleine Prämie (ca. 20 €). Vielleicht stellt sich aber doch heraus, dass die Wohnungsgesellschaft es bekommen hat und da irgendwie verschwunden ist…
Schönen Gruß
Lendzy