Kündigung Mietvertrag falsches Kündigungsdatum?

Hallo,

ich habe meinen Mietvertrag mit folgendem Text am 4. Oktober 2011 gekündigt „kündige ich hiermit den
bestehenden Mietvertrag für die Wohnung
unter Einhaltung der Frist von drei Monaten zum 01.01.2012.“

Ich möchte zum 31.12.2011 ausziehen. Habe ich jetzt was falsch gemacht und könnte mir meine Vermietungsgesellschaft einen Strick draus drehen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Die Kündigung erfolgte nicht fristgerecht und ist von daher nicht rechtswirksam!

Sie konnten am 4.10.2011 rechtswirksam unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 31.01.2012 kündigen!

Falls die Vermietungsgesellschaft nicht kulanterweise auf den Kündigungstermin eingeht, bleibt Ihnen heute nur die Kündiung zum Ende des Monats Februar 2012!

Meines Rechtsverständnisses nach, muss die Kündigung eines Mietvertrages spätestens zum dritten Werktag erfolgen. Der 4.10. war der erste Werktag im Oktober, wie sieht es dann mit der Kündigung zum 31.12. aus?

Maßgebend ist der Zugang der Kündigung beim Empfänger! Das Datum, welches Sie auf die Kündigung schreiben, könnte ja auch rückdatiert sein! Wären Sie ehrlich und die Kündigung wäre dem Vermieter bis zum dritten Werktag des Monats zugegangen, was tatsächlich auch der 4.10.2011 in diesem Falle hätte sein können, hätten Sie dennoch zum 31.12. und keinesfalls zum 1.12.2011 kündigen dürfen, um die Rechtswirksamkeit der Kündigung mangels Einhaltung der Frist nicht zu zerstören!
Hören Sie auf meinen Rat und reden Sie mit dem Vermieter, indem Sie auf dessen Kunlanz hoffen! - Im Übrigen vergessen Sie Ihr laienhaftes Rechtsverständnis und wenden Sie sich im Zweifel an jemanden, der zwar Geld kostet, dafür aber auch etwas davon versteht!

Die Kündigung ist dem Vermieter rechtzeitig am 4.10. zugegangen, dies habe ich schriftlich. In meiner Frage ging es lediglich darum, das dadurch, dass ich 1.1. geschrieben habe und nicht 31.12. der Mietvertrag nun nicht mehr Ende Dezember sondern Ende Januar endet?

Hallo Annika,

in der Regel nicht.

Da eine Kündigung nur zum Ende eines Monats möglich ist, wird die Wohnungsgesellschaft dies auch berücksichtigen.

Da du auch in deinem Schreiben von fristgerechter Kündigung gesprochen hast, kann ja nur die drei-Monats-Frist gemeint sein, und die endet nun mal am 31.12.2011.

Schönen Gruß
Lendzy

Hallo Lendzy,

Danke, ich habe heute nämlich meine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten (die erste war per mail) in der als Mietende der 31.01. aufgeführt ist.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass es bei der Kündigung eh ein paar Schwierigkeiten gab. Ich habe Ende September die Kündigung per EInschreiben geschickt, die aber leider nie angekommen ist (verstehe einer die deutsche Post…) ich habe daraufhin am 04.10. mit der Gesellschaft telefoniert und habe nach den Öffnungszeiten gefragt. Die Sachbearbeiterin am Telefon meinte daraufhin, dass eine Kündigung per Mail vorab zur Einhaltung der Frist reichen würde (hier habe ich auch die erste Kündigungsbestätigung her) ich aber dennoch die Kündigung zur Wahrung der Form schriftlich nachschicken soll, was ich am gleichen Tag noch gemacht habe.

Jetzt frage ich mich gerade, ob der Fehler bei mir (dem falschen Datum in der Kündigung) oder sie mir jetzt doch die nicht EInhaltung der schriftlichen Frist ankreiden woll (obwohl ich ja eine Kündigungsbestätigung per Mail bekommen habe).

Wie kann ich morgen am besten argumentieren, wenn ich dort anrufe?

Und genau diese Frage habe ich Ihnen nun hinlänglich richtig beantwortet! Sie können im Oktober 2011 nicht zum 1.12.2011 kündigen weil dann keine vollen drei Monate Kündigungsfrist eingehalten sind, sondern nur etwas mehr als zwei Monate! Nun marschieren Sie zum Vermieter und apellieren Sie an dessen „gutes Herz“! Rein rechtlich haben Sie „Null“ Chance! Ich hoffe, dass ich nicht rein Zufällig dessen Synikus bin! - Dann hätten Sie aufgrund Ihrer Penetranz bereits keine Chance mehr, vor ende Februar 2012 aus der Nummer rauszukommen!

Hallo Firstguardian,

wenn Sie meine Frage oben richtig gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass im Kündigungstext der 1.1.2012 und nicht der 1.12.2011 genannt ist und die Frage darin bestand, ob es einen Unterschied macht, ob man in der Kündigung zum Ende des Monats Dezembers den 31.12. oder den 1.1. aufführt.

Des weiteren muss ich mich doch stark wundern, weshalb Sie sich rausnehmen über mein Rechtsverständnis zu urteilen, aber Sie können natürlich über meinen beruflichen Hintergrund auch nichts wissen…

Sie besitzen keine juristischen Fachkenntnise, sonst hätten Sie es nicht nötig, solche simplen Fragen zu stellen! Ihre Kündigung zieht nicht! Konsultieren Sie kostenpflichtig einen Rechtsanwlt, der hilft Ihnen dann weiter und verdient was daran!

Sorry, bin selbst Laie, kann also keine fundierte Auskunft geben. Es könnte in diesem Fall nur sein, dass man die Kündigung am 4.10 so einstuft, dass Termin = 3 Monate Kündigungsfrist - erst zum 1.2.2012 akzeptiert. Der Oktober ist ja kein voller MOnat, sondern läuft erst ab dem 4. Im Notfall bitte Mieterschutzbund fragen. Hat man denn seitens des Vermieters schon reagiert? Wenn nicht, vielleicht nachfragen und ggf. das Gespräch suchen.
Viel Erfolg

Wenn die Frage dann doch so simpel sind, warum können Sie mir diese dann nicht einfach beantworten?

Hallo Annika,
sorry, ich weiß nicht, wieso ich plötzlich als „Experte“ angefragt werde, nur weil ich selbst eine Frage gestellt habe.
Allerdings kann ich Deine Frage trotzdem zuverlässig beantworten. Sofern kein Zeitmietvertrag vorliegt und nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde, gilt für den Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Eine Kündigung vom 4.10. kann also das Vertragsverhältnis erst zum 31.01.2012 beenden. Wenn Du eher ausziehen und keine Miete mehr zahlen möchtest, dann bist Du auf die Kulanz des Vermieters angewiesen.
Gruß, Stefan

Hallo, ein Mietvertrag kann bis zum dritten Werktag eines Monats, zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Da der zweite Oktober ein Sonntag war, ist alles im grünen Bereich. Dabei kam es allerdings nicht auf das Datum im Kündigungsschreiben an, sondern darauf, wann der Vermieter das Schreiben erhalten hat. Sollte der Vermieter das Schreiben also später erhalten haben, ist die Kündigung unwirksam. Der Nachweis liegt bei Ihnen. Sollten Sie die Wohnung zusammen mit einem weiteren Mieter gemietet haben, müssen immer beide rechtzeitig kündigen, bzw unterschreiben. Ob der Samstag dabei als Werktag gilt, bin ich mir nicht sicher, das weiß aber sicher Dr. Google. Viele Grüße

Ciao,

Eine Kündigung erfolg in der Regel zum 30./31. des Monats, also zum Monatsende.

Ich würd einfach mal mit der Wohungsgesellschaft telefonieren und nachfragen. Sicher lässt sich dass regeln, aber ich würds flink angehen. Dann ggf eine weitere Kündigung mit Verweis auf das Telefonat (Name des Gesprächspartners) nachreichen.

Viel Erfolg!
gmar

Frau Lange,

das Gesetz besagt:
Kündigung muss zum 3.des laufenden Monats für den übernächsten Monat beim Vermieter vorliegen. In Ihrem Fall „könnte“ der Vermieter sagen, die Kündigung kam zu spät-auch wenne es nur ein Tag ist.
Wenn er das macht, versuchen Sie, ihn darauf hinzuweisen, dass der „3.“ Oktober noch nicht der „3.Werktag ist“, sondern erst der 5.Oktober, da der 3.Oktober zusätzlich (neben dem WE) ein Feiertag war.
Damit haben Sie das Recht auf Ihrer Seite. Lassen Sie sich dann nicht durch Worte einschüchtern, ggf. müßte er ja die Miete einklagen f.Januar o.ä.-und das macht er garantiert nicht, weil er im Unrecht ist.
MfG
Waldi64

Wenn die Kündigung am 4. Oktober nachweislich beim Vermieter eingegangen ist, dann ist die Kündigung so in Ordnung.

Sie kennen doch die Antwort! Was also, bezwecken Sie mit Ihrer Frage?

Naja, für mich sieht es so aus, als habe der Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten. Vielleicht könnte der Mieter noch mit dem VM in Kontakt treten, und sich hier gütlich einigen? Oder gibt es vertragliche Nebenabreden?

hallo annika,

theoretisch dürfte nichts passieren. wenn du allerdings einen scheiß vermieter hast, könnte es aufgrund der frist erst zum 01.02.2012 was werden, da du erst am 04.10. gekündigt hast. damit hat die 3monatsfrist zum jahresende ja begonnen. hoffe für dich, dass dir der vermieter keinen strick draus dreht.

gruß schnueffel