Hallo Lendzy,
Danke, ich habe heute nämlich meine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten (die erste war per mail) in der als Mietende der 31.01. aufgeführt ist.
Allerdings muss ich dazu sagen, dass es bei der Kündigung eh ein paar Schwierigkeiten gab. Ich habe Ende September die Kündigung per EInschreiben geschickt, die aber leider nie angekommen ist (verstehe einer die deutsche Post…) ich habe daraufhin am 04.10. mit der Gesellschaft telefoniert und habe nach den Öffnungszeiten gefragt. Die Sachbearbeiterin am Telefon meinte daraufhin, dass eine Kündigung per Mail vorab zur Einhaltung der Frist reichen würde (hier habe ich auch die erste Kündigungsbestätigung her) ich aber dennoch die Kündigung zur Wahrung der Form schriftlich nachschicken soll, was ich am gleichen Tag noch gemacht habe.
Jetzt frage ich mich gerade, ob der Fehler bei mir (dem falschen Datum in der Kündigung) oder sie mir jetzt doch die nicht EInhaltung der schriftlichen Frist ankreiden woll (obwohl ich ja eine Kündigungsbestätigung per Mail bekommen habe).
Wie kann ich morgen am besten argumentieren, wenn ich dort anrufe?