Kündigung Mietvertrag - Meine Rechte

Hallo,

folgende Situation: Nach Hausübernahme, hat Gewerbe im Haus selbst gekündigt und zieht nun aber nicht aus. Des weiteren haben Sie die NK-Vorausszahlung eigenständig reduziert so das wir wegen der kalten Heizperiode viel vorschießen mussten.

Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich hier?
Kann man auch die Versorgungsleistungen abdrehen?
Kann man Gewerbe auch den Zutritt verwehren?
Wie kann ich die fehlenden NK am besten einfordern?

Danke für die Infos.

Guten Morgen,
sicher gibt es da so einige Methoden, wenn Sie aber rechtlich einwandfrei und unangreifbar vorgehen möchten, würde ich Ihnen dringend den Weg zu einem guten Fachanwalt raten.
Bernd
www.web-wohnugen.de

Guten Tag nach Deutschland
da wir in Schweden leben sind wir nicht genau informiert über die Rechtssituation in BRD.
Aber in Ihrem Fall würde ich diese Sache nur über einen Anwalt behandeln, der kennt das Recht und weiß was man als Vermieter darf und nicht darf und was man gegen solche Mieter machen kann.
Es ist eine unschöne Situation aber Sie sind für Ihr Gebäude verantwortlich - wachen Sie davor dass ihnen noch größere Schäden entstehen. Wir hoffen auf einen glimpflichen Ausgang für Sie und halten ihnen die Daumen dass sich alles zu Ihrer Zufriedenheit regeln lässt.
Herzliche Grüße aus Mittelschweden
G.L

puuuh…

einfach abdrehen geht m.E. nicht (Mieter zahlt ja, wenn auch vermindert)

ich würde sagen: zum Rechtsanwalt gehen und gerichtlichen Zahlungsbescheid erwirken

(und sieh’ zu, daß Du die Mieter in dem Zuge auch gleich kündigst)

Hallo, also mit Mietern ist es nicht so einfach, aber du schreibst ,dass der vetrag vom gewerbetreibenden selbst gekündigt wurde, wenn also kein mietvertrag mehr besteht dann würde ich alles abstellen, wo kein mietvetrag da auch keine rechte und von deiner seite keine pflichten, ich würde eine entgültige frist max. 7 tagen stellen mit dem hinweis wenn nicht alle kosten bisdahin beglichen werden stelle ich sämtliche bereitstellung wie zb. Wasser, heizung ,müllentsorgung usw. ein,ich weiß nicht wie es mit dem strom läuft hat der mietre einen zähler und begleicht diese selbst , oder ist es ein zähler der auf deinen namen angemeldet ist so würde ich diesen einfach kündigen aus und schluß
so würde ich handeln

Hallo,

verstehe die Fragestellung nicht so richtig. Wenn es um Gewerbe geht, kann man bei Nichzahlung diesen Mietvertrag fristlos kündigen. Genauso die Versorgung von WW und Wärme abklemmen. Anders bei Privatvermietung, da geht das nicht so einfach.

MfG

Hallo,

tja, schwierig. Ich gehe davon aus, das Sie das Haus neu übernommen haben. Ich bin mir nicht sicher, ob sie da sowieso einen neuen Mietvertrag errichten müssen. Ansonsten haben Sie ja auch noch die Kaution. Einfach einbehalten, auch wenn dies nicht sauber vor Gericht ist. Das Geld was Sie haben ist immer nich besser als Geld hinterher zu laufen.
Eigenständig Versorgungsleitungen abzudrehen ist ein sicherlich nicht legales, aber probates Mittel :smile:

Hallo,

am besten schriftlich in Verzug setzen. Das heißt mit einer konkreten Aufstellung der fehlenden Kosten zur Zahlung auffordern - mit Frist.
Ebenso schriftlich auffordern die Räume, wie vertraglich vereinbart und von dem Mieter selbst gekündigt, zu verlassen. Räumungsklage androhen mit Übernahme der entstehenden Kosten.
Falls beides nicht fruchtet, bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt und die Durchsetzung über das Amtsgericht.

Viele Grüße
Gerd

Hallo Egatere.

es wird also noch die kaltmiete + ein grossteil der NK bezahlt ???

ich würde den Auszug und die nicht gezahlten Nk-anteile schriftlich alle 14 tage anmahnen.

sollte er nicht ausziehen, bleibt nur die räumungsklage nach vertragsablauf (kündigungstermin).

anschliessend endabrechnung + abrechnung mit der kaution. bleibt immer noch etwas offen, wieder anmahnen + zur not mahnbescheid schicken.

den zutritt kannst du nicht verwehren.
ebenso ist es nicht erlaubt z. b. das wasser oder die versorgung mit wärme abzustellen.

…für mich hat es sich trotzdem als probates, wenn auch rechtlich nicht erlaubtes mittel zur durchsetzung von forderungen gelohnt.

mfg.

Sorry, aber das kann ich auch nicht genau sagen. Mein Tipp: rechtsanwaltlich helfen lassen, es sind Fristen zu beachten, bei Mietrückstand rechtzeiteig fristlos kündigen.
Vorsicht: bei Abdrehen und Zutrittsverweigerung kommt der Gegner mit Einstweiliger Verfügung und alles geht nach hinten los…

Hallo,

kann da leider nicht weiter helfen.

Wenn der MV gekündigt wurde und K-Frist abgelaufen ist, Räumungsklage anstrengen. NK kann er nicht einfach so reduzieren. Eine Mängelanzeige mit angemessener Fristsetzung zur Behebung muss vorliegen.
Ansonsen gerichtliches Mahnverfahren.
Viel mehr kann ich Dier nicht sagen, weil Gewerbe-Mietrecht teils deutlich vom Wohn-Mietrecht abweicht. Meistens hat der VM beiGewerbe mehr Möglichkeiten.
Ich empfehle den Gang zum RA für eine Auskunft!

Ab hier wird meine Info jetzt sehr unverbindlich, reine Mutmassungen und Wiedergabe meiner Erfahrungen:
Erfahrungsgemäß hilft es einen Mieter zum tatsächlichen Auszug zu bewegen, wenn man seine Leiden etwas erhöht. Eine Strategie könnte sein die Raumtemperaturen per Eingriff an der Heizung so zu reduzieren, dass er tatsächlich genervt wird. Dann muss er erstmal den Mangel rügen, dann kannst Du Abhilfe schaffen. Kostet ihn Zeit und nervt ihn.
Er muss die angeblich ungenügenden Temperaturen mit Protokoll und Zeugen nachweisen - das tut ihm richtig weh… Und dann kann ja an einer Heizung auch mal ein spontaner Defektt auftreten…Angemessene Zeit zum Reagieren muss DIr gewährt werden.
Gruss
Werner

Hallo Etagere,
die Differenz der eigenständig gekürzten NK-Zahlungen würde ich anmahnen. Bezüglich der nicht eingehaltenen Kündigung empfehle ich einen anwaltlichen Rat einzuholen, hier müssen evtl. Fristen beachtet werden. Dies gilt auch für das abdrehen von Versorgungsleitungen, durch voreiliges handeln kann man sich hier einiges verbauen, also auf jeden Fall vorher rechtlich absichern und beraten lassen.

LG und viel Erfolg!
relcham