Guten Tag liebe Community,
wenn in einem Stellplatz-Mietvertrag, welcher z.B. seit 2009 besteht folgende Formulierung vorhanden wäre:
„Es kann von jedem Teil gekündigt werden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres mit monatlicher Kündigungsfrist spätestens am 1. Werktag zum Schluss des Kalendermonats“
Wann könnte der Mieter diesen tatsächlich kündigen, wenn z.B. er heute feststellt, dass er ihn nicht mehr braucht.
Wäre super wenn sich jemand damit auskennt weil mich verwirrt diese Formulierung sehr