Kündigung Mietvertrag & Nachmietersuche

Hallo,

ich mache mir gerade Gedanken wegen der Kündigung meines Mietvertrages. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich wohne in einer 3er WG und möchte nun ausziehen, da ich nicht mehr in der Stadt studiere und eine Ausbildung in einer anderen Stadt angefangen habe. Ich habe 3 Monate vorher zum 31.8.2011 gekündigt unter dem Vorbehalt, früher auszuziehen, wenn ich einen Nachmieter finde.

Der Mietvertrag wurde im September 2009 erneuert. Wir stehen dort alle als Hauptmieter drin, außerdem beträgt die MIndestmietzeit 2 Jahre. Ein früherer Auszug ist nur mit 3 monatiger Kündigungsfrist sowie des Stellens eines Nachmieters möglich. Wenn nun ein Bewohner auszieht, wird ein Zettel an den Mietvertrag gehängt, dass der alte Mitbewohner durch den neuen ersetzt wird und rückwirkend an dessen Stelle in den Mietvertrag aufgenommen wird und sämtliches auch für ihn gilt.

Ein großes Problem ist, dass ich einfach keinen Nachmieter finde. Meine WG macht es mir nicht gerade leicht, da sie sich wohl einen bestimmten Typ Mitbewohner vorgestellt haben und alles irgendwie hinauszögern. Ab Mitte Juni sind sie jetzt wohl beide auch noch im Urlaub, was ich mir aber nicht leisten kann und daher alleine weiter suchen würde.

Ich habe nun ein paar Fragen:

  1. Wenn ich bis zum 31.8.2011 keinen Nachmieter gefunden habe, weil beispielsweise meinen Mitbewohnern niemand gefiel, oder sie sich mit Zusagen zulange Zeit ließen, muss ich weiter Miete zahlen, obwohl ich rechtzeitig gekündigt habe?

  2. Bin ich an diese Mindestmietzeit gebunden, bzw. ist das überhaupt rechtmäßig?

  3. Kann ich dann zum 31.9. ausziehen, da dann die 2 Jahre für mich um währen, wenn ich im Vorfeld zum 31.8. gekündigt habe? Oder muss ich dann nochmal kündigen? Oder verschiebt sich der Kündigungspunkt automatisch?

Danke schon mal im voraus :smile:

je nach dem, wie die klausel mit der mindestmietzeit gestalltet ist und ob es ein formularvertrag ist, könnte diese vereinbarung rechtsunwirksam als wie ungeschrieben sein. das ist aber ziemlich unerheblich, denn damit kannst du nicht den gesamten vertrag alleine beenden, außer es ist im vertrag so geregelt, dass auch kündigungen von einzeilnen mietparteien rechtverbindlich abgegeben werden dürfen.
wenn dich die übrigen mietparteien nicht aus dem vertrag heraus lassen, würde ich mir vom vermieter eine schriftliche genehmigung zur untervermietung einholen. dann würde ich denen das papier vor die nasen halten und sagen, dass sie ab jetzt entweder einen transvestit-taliban-drogendealer mit 5 ziegen und 2 baumbomben bekommen oder die sollen dich aus dem vertrag raus lassen und sich gefällig selbst ihren traumbewohner suchen. wenn sie dich aus dem vertrag raus lassen, ist allerdings nicht gesagt, dass der vermieter es auch macht-besser gesagt, er muss es nicht.

Danke für die schnelle Antwort.

Es ist so, dass das bis jetzt bei der Vermieterin immer so gehalten wurde, dass man zwar als Hauptmieter im Vertrag steht, aber alleine kündigen kann, weil sie keine Lust hat jedes Mal einen neues Vertrag aufzusetzen.
Bei einem neuen Mitbewohner, wird nur ein Anhang an den Mietvertrag gehängt, indem steht dass der neue Mieter anstelle des alten Mieters in den Mietvertrag übernommen wird und sämtliche Vertragsinhalte rückwirkend nun auch für ihn gelten. Das steht dann auch auf diesem Anhang drauf. Die Regelung mit dem alleine kündigen wurde schon bei meinen Vormietern so gehalten, aber das war eher eine mündliche Absprache, aber was sie vorher geduldet hat, kann sie ja jetzt nicht einfach nicht mehr dulden.

Das mit der Untervermietung hatte ich schon überlegt, aber dann wäre ich ja auch weiter an die WOhnung gebunden und das möchte ich absolut nicht.

HInzu kommt, dass sich unsere Vermieterin gar nicht um irgendetwas kümmert und immer ziemlich genervt war, wenn es etwas mit der WOhnung gab.

Wenn man jetzt außenvorlässt, dass man eigentlich den Vertrag nicht alleine kündigen kann und davon aus geht, dass das in Ordnung wäre, wäre ich dann zum 31.8. definitiv aus der WOhnung raus? Soweit ich das verstanden habe, ist diese Mindestmietzeit unzulässig.

Hi
das ist immer schwierig mit den Wohngemeinschaften. Da wird dir hier niemend letzlich die richtige Antwort geben können. Daher lese mal dies hier durch.:
Link:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/mi…

vielleicht findest du was darin.
Gruß Peter

Künndigen Sie das Mietverhaältnis als Hauptmieter geminsam mit den übrigen Hautpmiertern mindestens drei Monate vor dem Ablauf der Mietbindungsfirst von 2 Jahren. Weigern sich die Mitmierter dieser Kündigung schriftlich zuzustimmen, können Sie auf die Zustimmung vor Gericht klagen. Bis dahin sind Sie zur Weiterzahlung der Miete verflichtet, falls die übrigen WG-ler sich unter dem Druck der angedrohten Kündigung und dem sich daran evtl. anschließenden Grichtsverfahren sich nicht doch noch dazu bequemen, die Anforderugnen an einen geeigneten Nachmnieter etwas freundlicher zu gestalten.

Ich denke, dass dir diese Seite weiterhelfen wird http://www.haiku-plus.de/wg/mietvertraege.html

Hallo,

sorry, da kenne ich mich nicht sicher genug aus.

Alles Gute mit Gruß Tina

Dachte ich hätte bereits geantwortet. Bitte die verspätete Antwort zu entschuldigen. Ich kann aber leider auch nicht helfen.