Kündigung Mietvertrag / Renovierung / Einbauküche

Hallo Zusammen,

Mieter 1 hat zum 01.01.2008 eine Wohnung gemietet und möchte dort gerne wieder ausziehen. Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit.

Lt. Mietvertrag wurde die Wohnung renoviert übergeben und muss bei Auszug von Mieter 1 besenrein/renoviert übergeben werden.

Lt. Mietvertrag besteht die erste Möglichkeit zur Kündigung zum 15.01.2009.

Lt. Mietvertrag wurde eine Einbauküche mitgemietet. Die Einbauküche wurde vom Vermieter bezahlt und vom Mieter eingebaut. Die Einbauküche ist fester Bestandteil des Mietvertrages. Allerding gibt es bzgl. dem Einbau kein Schriftstück.

Fragen:

  1. Hat Mieter 1 eine Möglichkeit VOR dem 15.01.2009 die Wohnung zu verlassen bzw. gibt es eine Möglichkeit?

  2. Muss Mieter 1 die Wohnung streichen? Fall ja, kann Mieter 1 dies doch selber machen, oder?

  3. Muss die Einbauküche von Mieter 1 abgelöst werden oder darf diese in der Wohnung bleiben?

  4. Hat Mieter 1 die Möglichkeit sich vom Vermieter die Kosten für den Einbau bzw. den Aufwand erstatten zu lassen?

Für Ihre Antworten vielen, vielen Dank.

Beste Grüsse…

Lt. Mietvertrag besteht die erste Möglichkeit zur Kündigung
zum 15.01.2009.

Lt. Mietvertrag wurde eine Einbauküche mitgemietet. Die
Einbauküche wurde vom Vermieter bezahlt und vom Mieter
eingebaut. Die Einbauküche ist fester Bestandteil des
Mietvertrages. Allerding gibt es bzgl. dem Einbau kein
Schriftstück.

Fragen:

  1. Hat Mieter 1 eine Möglichkeit VOR dem 15.01.2009 die
    Wohnung zu verlassen bzw. gibt es eine Möglichkeit?

Grundsätzlich nicht, ausser es liegen schwerwiegende Gründe vor, die eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigen würden (z. B. tätlicher Angriff des Vermieters, Gesundheitsgefährdung des Mieters bei einem weiteren Verbleib in der Wohnung, schwere Behinderung des Mieters bei der die Wohnung ungeeignet wird, …)

  1. Muss Mieter 1 die Wohnung streichen? Fall ja, kann Mieter 1
    dies doch selber machen, oder?

Nein, ausser die Wände sind übermäßig abgenutzt worden (z. B. Kritzeleien, Graffiti, 50 Bohrlöcher pro Wand, etc.)

  1. Muss die Einbauküche von Mieter 1 abgelöst werden oder darf
    diese in der Wohnung bleiben?

Die Einbauküche bleibt in der Wohnung, der Vermieter hat sie auch bezahlt.

  1. Hat Mieter 1 die Möglichkeit sich vom Vermieter die Kosten
    für den Einbau bzw. den Aufwand erstatten zu lassen?

Nein, ausser es gibt eine vertragliche Regelung.

Für Ihre Antworten vielen, vielen Dank.

Beste Grüsse…

  1. Muss Mieter 1 die Wohnung streichen? Fall ja, kann Mieter 1
    dies doch selber machen, oder?

Nein, ausser die Wände sind übermäßig abgenutzt worden (z. B.
Kritzeleien, Graffiti, 50 Bohrlöcher pro Wand, etc.)

Lt. Mietvertrag wurde die Wohnung renoviert übergeben…
Nehmen wir an das war auch wirklich so. Muss Mieter 1 die Wohnung wirklich nicht streichen?

Auf welches Urteil/Gesetzt könnte Mieter 1 sich den im Kündigungsschreiben berufen?

Hallo Zusammen,

Mieter 1 hat zum 01.01.2008 eine Wohnung gemietet und möchte
dort gerne wieder ausziehen. Der Mietvertrag läuft auf
unbestimmte Zeit.

Lt. Mietvertrag wurde die Wohnung renoviert übergeben und muss
bei Auszug von Mieter 1 besenrein/renoviert übergeben werden.

Lt. Mietvertrag besteht die erste Möglichkeit zur Kündigung
zum 15.01.2009.

Lt. Mietvertrag wurde eine Einbauküche mitgemietet. Die
Einbauküche wurde vom Vermieter bezahlt und vom Mieter
eingebaut. Die Einbauküche ist fester Bestandteil des
Mietvertrages. Allerding gibt es bzgl. dem Einbau kein
Schriftstück.

Hi!

Nachdem ich selbst ein halbes Dutzend Wohnungen vermiete, kann ich DIr ein paar Antworten aus VERmietersicht geben :wink:)

Fragen:

  1. Hat Mieter 1 eine Möglichkeit VOR dem 15.01.2009 die
    Wohnung zu verlassen bzw. gibt es eine Möglichkeit?

Aber natürlich! Zulässig ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats.

Hinweis zur Fristberechnung:
Beispiel:
Mieter 1 will für Ende November kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter bis zum 3. September zugehen.

  1. Muss Mieter 1 die Wohnung streichen?

Nein! Das würde laut ständiger Rechtsprechung des BGH den MIeter über Gebühr belasten.

Falls ja, kann Mieter 1
dies doch selber machen, oder?

Siehe diesbezügliche Anmerkungen des Vor-Posters!

  1. Muss die Einbauküche von Mieter 1 abgelöst werden oder darf
    diese in der Wohnung bleiben?

Was soll der Mieter ablösen, wenn der VERmieter die Küche bezahlt hat? Die Bezahlung durch den Vermieter zeigt doch, daß dieser die Küche haben wollte, oder?

  1. Hat Mieter 1 die Möglichkeit sich vom Vermieter die Kosten
    für den Einbau bzw. den Aufwand erstatten zu lassen?

Im Grunde ja. Allerdings würde ich hier einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen (hier werden ja keine Rechtsberatungen erteilt - was ich auch nicht könnte!!!) Allerdings kostet eine erste Beratung beim RA geschätzte 300 Euro - also erhebt sich die Frage, ob der Aufwand des Einbaus das wert wäre???

Aus eigner Erfahrung kann ich nur raten: Man überlege sich, wie hoch der Streitwert ist - und setzte das in Beziehung zu den möglichen Kosten! Und letztere sind erfahrungsgemäß immer grundsätzlich höher als ursprünglich angenommen :frowning:(

Man kann von den Erfahrungen anderer profitieren - oder sie selbst noch einmal machen…

Ciao pieter

Für Ihre Antworten vielen, vielen Dank.

Beste Grüsse…

Hallo Zusammen,

Moin,

  1. Hat Mieter 1 eine Möglichkeit VOR dem 15.01.2009 die
    Wohnung zu verlassen bzw. gibt es eine Möglichkeit?

Aber natürlich! Zulässig ist die Kündigung grundsätzlich
spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den
Ablauf des übernächsten Monats.
Hinweis zur Fristberechnung:
Beispiel:
Mieter 1 will für Ende November kündigen. Die Kündigung muss
dem Vermieter bis zum 3. September zugehen.

wobei zu beachten ist:

Lt. Mietvertrag besteht die erste Möglichkeit zur Kündigung
zum 15.01.2009.

  1. Muss Mieter 1 die Wohnung streichen?

Nein! Das würde laut ständiger Rechtsprechung des BGH den
MIeter über Gebühr belasten.

Wenn es sich aber um eine Individualklausel handelt?

Falls ja, kann Mieter 1
dies doch selber machen, oder?

Siehe diesbezügliche Anmerkungen des Vor-Posters!

  1. Muss die Einbauküche von Mieter 1 abgelöst werden oder darf
    diese in der Wohnung bleiben?

Was soll der Mieter ablösen, wenn der VERmieter die Küche
bezahlt hat? Die Bezahlung durch den Vermieter zeigt doch, daß
dieser die Küche haben wollte, oder?

Wenn der M die Küche mitnehmen will muss er den VM fragen und vermutlich den Kaufpreis ersetzen.

  1. Hat Mieter 1 die Möglichkeit sich vom Vermieter die Kosten
    für den Einbau bzw. den Aufwand erstatten zu lassen?

Im Grunde ja. Allerdings würde ich hier einen Rechtsanwalt zu
Rate ziehen (hier werden ja keine Rechtsberatungen erteilt -
was ich auch nicht könnte!!!) Allerdings kostet eine erste
Beratung beim RA geschätzte 300 Euro - also erhebt sich die
Frage, ob der Aufwand des Einbaus das wert wäre???

Hat der VM den finanziellen Aufwand für die Modernisierung (Kauf einer Küche) nicht auf die Miete umgelegt, kann man davon ausgehen, dass dies als Vergütung für die Arbeit (Kücheneinbau) gesehen werden würde.

Aus eigner Erfahrung kann ich nur raten: Man überlege sich,
wie hoch der Streitwert ist - und setzte das in Beziehung zu
den möglichen Kosten! Und letztere sind erfahrungsgemäß immer
grundsätzlich höher als ursprünglich angenommen :frowning:(

Hier stimme ich zu

Man kann von den Erfahrungen anderer profitieren - oder sie
selbst noch einmal machen…

Hier stimme ich uneingeschränkt zu.

Beste Grüsse…

auch von mir
vnA

  1. Muss Mieter 1 die Wohnung streichen?

Nein! Das würde laut ständiger Rechtsprechung des BGH den
MIeter über Gebühr belasten.

Wenn es sich aber um eine Individualklausel handelt?

Laut Mietvertrag wurde die Wohnung renoviert übergeben und muss bei Beendigung des Mietverhältnisses geräumt und besenrein/renoviert übergeben werden.

Mieter 1 möchte natürlich nich in einem Konflikt stehen oder wissentlich etwas falsches machen. Genausowenig will Mieter 1 etwas erledigen das er nicht muss :smile:))