Hallo Zusammen,
Mieter 1 hat zum 01.01.2008 eine Wohnung gemietet und möchte
dort gerne wieder ausziehen. Der Mietvertrag läuft auf
unbestimmte Zeit.
Lt. Mietvertrag wurde die Wohnung renoviert übergeben und muss
bei Auszug von Mieter 1 besenrein/renoviert übergeben werden.
Lt. Mietvertrag besteht die erste Möglichkeit zur Kündigung
zum 15.01.2009.
Lt. Mietvertrag wurde eine Einbauküche mitgemietet. Die
Einbauküche wurde vom Vermieter bezahlt und vom Mieter
eingebaut. Die Einbauküche ist fester Bestandteil des
Mietvertrages. Allerding gibt es bzgl. dem Einbau kein
Schriftstück.
Hi!
Nachdem ich selbst ein halbes Dutzend Wohnungen vermiete, kann ich DIr ein paar Antworten aus VERmietersicht geben
)
Fragen:
- Hat Mieter 1 eine Möglichkeit VOR dem 15.01.2009 die
Wohnung zu verlassen bzw. gibt es eine Möglichkeit?
Aber natürlich! Zulässig ist die Kündigung grundsätzlich spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats.
Hinweis zur Fristberechnung:
Beispiel:
Mieter 1 will für Ende November kündigen. Die Kündigung muss dem Vermieter bis zum 3. September zugehen.
- Muss Mieter 1 die Wohnung streichen?
Nein! Das würde laut ständiger Rechtsprechung des BGH den MIeter über Gebühr belasten.
Falls ja, kann Mieter 1
dies doch selber machen, oder?
Siehe diesbezügliche Anmerkungen des Vor-Posters!
- Muss die Einbauküche von Mieter 1 abgelöst werden oder darf
diese in der Wohnung bleiben?
Was soll der Mieter ablösen, wenn der VERmieter die Küche bezahlt hat? Die Bezahlung durch den Vermieter zeigt doch, daß dieser die Küche haben wollte, oder?
- Hat Mieter 1 die Möglichkeit sich vom Vermieter die Kosten
für den Einbau bzw. den Aufwand erstatten zu lassen?
Im Grunde ja. Allerdings würde ich hier einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen (hier werden ja keine Rechtsberatungen erteilt - was ich auch nicht könnte!!!) Allerdings kostet eine erste Beratung beim RA geschätzte 300 Euro - also erhebt sich die Frage, ob der Aufwand des Einbaus das wert wäre???
Aus eigner Erfahrung kann ich nur raten: Man überlege sich, wie hoch der Streitwert ist - und setzte das in Beziehung zu den möglichen Kosten! Und letztere sind erfahrungsgemäß immer grundsätzlich höher als ursprünglich angenommen
(
Man kann von den Erfahrungen anderer profitieren - oder sie selbst noch einmal machen…
Ciao pieter
Für Ihre Antworten vielen, vielen Dank.
Beste Grüsse…