Gestern bekam der Mieter per Einschreiben die Kündigung des Mietvertrages zum 31. Juli 2010 durch den Vermieter zugestellt.
Kündigungsgrund 1: Eigenbedarf
Begründung die Noch Ehefrau, möchte mit den 3 Kindern das Haus wieder bewohnen
Kündigungsgrund 2: Die NRW Bank erlaubt die Vermietung des Hauses nicht mehr
Begründung Das Haus ist mit kFW Förderdarlehen mitfinanziert. LAut Bank ist nur eine Vermietung von 5 Jahren erlaubt. Das Haus ist jetzt bereits im 6. Jahr vermietet.
Letztes Jahr im Juli ist ein Mietvertrag über 5 Jahre abgeschlossen (Kündigungsausschluss) worden und der Mieter hat hier erst noch aufwendig renoviert.
Müssen die Mieter die Kündigung so hinnehmen oder können sie etwas dagegen tun? Die Mieter wollen nämlich nicht wieder raus, haben sich gerade richtig eingelebt, die Kinder haben neue Freunde gefunden und auch für die Schule angemeldet.
Bitte gebt mir einen Rat, wie die Chancen stehen, denn einen Termin beim Mieterbund gibt es erst in sechs Wochen.
Danke für viele Antworten.
Hallo!
Letztes Jahr im Juli ist ein Mietvertrag über 5 Jahre
abgeschlossen (Kündigungsausschluss)
Kündigungsgrund 1 kann der Vermieter schonmal klar knicken, denn dafür ist ja nun mal eine eine vereinbarte Mindestlaufzeit da, um sowas für den Zeitraum zu verhindern. Schließlich könnte der Mieter ja auch kündigen wollen und kann natürlich nicht.
Zu Kündigungsgrund 2 kann ich nichts sagen. Das betroffende Vertragsverhältnis ist ja nicht das zw. Mieter und Vermieter, sondern zw. Vermieter und Bank, wo offensichtlich der Vermieter vertragwidrig gehandelt hat. Sollte das eine Kündigung begründen können, wäre aber sicherlich umfangreicher Schadensersatz fällig, denn der Vermieter hat ja etwas vermietet, was er gar nicht hätte vermieten dürfen. Ok, das ist jetzt etwas spekulativ.
Bitte gebt mir einen Rat, wie die Chancen stehen, denn einen Termin beim Mieterbund gibt es erst in sechs Wochen.
Anwalt ginge schneller.
Jan
Nochmal zu dem Problem mit der Bank: der Vermieter könnte der Bank 13.000€ zahlen, damit diese das Haus als Mietobjekt umschreibt. Das Geld hat der Vermieter nicht.
Deshalb wohl die Idee des Vermieters, dann kann die Ex ja mit den Kindern wieder einziehen, da der Vertrag mit der Bank ja auch auf ihren Namen läuft.
Wenn der Mieter jetzt der ganzen Kündigung widerspricht bliebe dem Vermieter dann ja eigentlich nur noch der Verkauf des Hauses übrig, oder sehe ich das falsch? Und ein neuer Vermieter ändert ja nix an dem bestehendem Mietvertrag für das Objekt, denke ich mal gehört zu haben.
Die Mieterin wird sich aber gleich morgen auf die Suche nach einem guten Anwalt machen.
Hallo!
Wenn der Mieter jetzt der ganzen Kündigung widerspricht bliebe
dem Vermieter dann ja eigentlich nur noch der Verkauf des
Hauses übrig, oder sehe ich das falsch?
Naja, vielleicht wird er dann doch noch das Geld auftreiben.
Und ein neuer
Vermieter ändert ja nix an dem bestehendem Mietvertrag für das
Objekt, denke ich mal gehört zu haben.
Völlig richtig.
Jan
Hallo,
bleibt nur zu hoffen, dass der Vermieter das Urteil des BGHs vom 06.04.2005 (VIII ZR 27/04) http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec… nicht zu seinen Gunsten auslegen kann. Danach ist ein formularmäßiger Ausschluß der ordentlichen Kündigung für mehr als 4 Jahre unzulässig.
Gruß
Joschi
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wegen der Bank
Hallo,
mit der Bank kann dem Mieter doch egal sein.
Der Vermieter wußte doch von Anfang an, daß es diese Regelung gibt. Also Problem Vermieter.
Christian
Aber der Vermieter bezieht sich in der Kündigung darauf, dass er das Haus wieder selber bewohnen muss, da eine Vermietung von der Bank verboten wird.
Der Vermieter könnte das Haus als Mietobjekt umschreiben lassen, was ihm aber 13.000 € kosten würde. das geld hat er aber nicht und daher bleibt nur noch die eigennutzung übrig oder der verkauf des hauses.
Hallo,
Aber der Vermieter bezieht sich in der Kündigung darauf, dass
er das Haus wieder selber bewohnen muss, da eine Vermietung
von der Bank verboten wird.
Das wußte er schon bei Abschluß der Bankverträge. Warum hat er daß nicht beim Abschluß des Mietvertrages beachtet. Sein Problem.
Der Vermieter könnte das Haus als Mietobjekt umschreiben
lassen, was ihm aber 13.000 € kosten würde. das geld hat er
aber nicht und daher bleibt nur noch die eigennutzung übrig
oder der verkauf des hauses.
Sein Problem. Vertrag ist Vertrag.
Er kann sich ja an dem Unmzug und den entstanden Kosten bei Euch beteiligen. Da kommen weit aus mehr als 13.000 € zusammen.
Christian
Ok, gut zu wissen, danke schön.
Also alles Pech für den Vermieter und die Mieter können noch die vier Jahre wohnen bleiben, auch wenn sich das Verhältnis zum Vermieter deutlich verschlechtern wird. Oder die Mieter könnten einem Aufhebungsvertrag zustimmen, wobei Sie Schadensersatz fordern können.
Die Mieter werden sih dann wohl doch besser sofort zu einem Anwalt begeben.