Ich bewohne eine Mietwohnung. Die vertragliche Kaution sollte 750,-- € betragen.Da ich krankheitsbedingt Hartz IV beziehe, konnte ich die Kaution nicht aufbringen. Mit meiner Vermieterin wurde mündlich vereinbart, daß ich die Kaution in mehreren Raten bezahlen - so wie es meine finanziellen Mittel erlauben -. Von der Nebenkostenabrechnung bekam ich ein Guthaben von 150,-- €. Im kommenden Monat wollte ich wieder 150,-- € bezahlen. Heute habe ich nun die Kündigung für meine Wohnung zum 30.06.11 erhalten. Berechtigt der Kautionsrückstand zur Kündigung. Die Miete einschließlich Nebenkosten wurde immer pünktlich bezahlt.Wer kann mier hier weiterhelfen.
Hallo Birgit,
vielleicht kann die Situation mit dem Amt bereinigt werden - soviel ich weiß sollte bei Hartz IV die Möglichkeit bestehen, daß das Amt - leihweise - die Kautionszahlung übernimmt.
Als nächster Weg bitte der Vermieterin die frohe Kunde der Kostenübernahme berichten und die Kündigungsrücknahme einvernehmlich und persönlich beantragen und bitte informieren Sie die Vermieterin, daß Sie nur übergangsweise aus Krankheitsgründen Hartz IV beziehen und wie lange dies voraussichtlich andauern wird.
Ich wünsche gutes Gelingen.