Kündigung Mietvertrag Wg-Zimmer

Hallo,

ich habe ein Zimmer in einer WG gemietet und würde nun gerne Ausziehen. Das Problem ist das im Mietvertrag drinsteht das dieser von beiden Seiten (also Mieter und Vermieter) nicht innerhalb der ersten 6 Monate gekündigt werden kann. Danach läuft er unbefristet weiter.
Bedeutet das nun das ich auf den genauen Tag nach 6 Monaten kündigen kann und damit die Kündigungsfrist entfällt? Kennt sich jemand damit aus? Wäre echt super wenn mir da jemand weiter helfen könnte.

Nach neuer Mietrechtsprechung ist die Kündgigung zum Ablauf der vereinbarten Frist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündgiugnsfrist von drei Monaten möglich und nicht mehr erst ab Verstreichen der vereinbarten Frist. Sie sollten allerdings prüfen, auf wen der Mietvertrag auf Mietersetie lautet! Alle Mieter müssen gemeinsam kündigen. Weigert sich einer der Mitmieter, so muß im Zweifel auf dessen Zustimmung geklagt werden!

Hallo,

danke für die Antwort. Irgendwie ist mir das aber noch nciht ganz klar. Ich müsste also drei Monate vor dem Ablauf der 6 Monate kündigen um nach den 6 Monaten ausziehen zu können.
Muss man sowas dann zum 31. kündigen oder zu dem Tag (bei mir der 20.9.) an dem die Frist abläuft.
Wenn ich also jetzt die Kündigung wegschicke heißt das dann das ich noch drei Monate zahlen muss?

Man das klingt schon komplziert, vielleicht könnt ihr es mir einfacher erklären.

Beispiel:

Festschreibung bis 30.06.2012.

Sie kündigen heute zum 30.06.2012 oder Sie kündigen irgendwann bis zum 31.03.2012 zum Stichtag 30.06.2012.

In jedem Falle endet damit Ihr Mitverhältnis am 30.06.2012.

unqualifizierte zeitmietverträge wurden mit letzter novelle des bgb wegrationalisiert. solche vereinbarungen sind wie ungeschrieben. schau im bgb die 500ter §§ durch.

Ja das bedeuet es…
gruß Peter

Hallo, entschuldigen sie, habe ihre Frage vergessen zu beantworten. Denke die Frage hat sich längst erledigt, falls nicht einfach nochmal melden. MfG