Hallo,
der Vermieter hat dem Mieter den Mietvertrag wegen Eigenbedarf gekündigt (Schreiben vom Rechtsanwalt).
Vermieter möchte in die Paterrewohnung des Mieters ziehen, weil er krank ist und die Treppe in seine Wohnung (1 Stock über dem Mieter) schlecht bewältigen kann.
Der Mieter hat 6 Monate Kündigungsfrist, da er mehr als 5 Jahre in der Mietwohnung wohnt.
Darunter erklärt der Anwalt „hilfsweise“ unter Bezugnahme der erleichterten Kündigung des Vermieters (Haus mit 2 Wohnungen, 1 Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt) eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.
Der Mieter weiss nun nicht welche Frist für ihn nun infrage kommt.
Am Ende steht noch folgender Satz:
Wir erteilen Ihnen im Auftrag des Vermieters den Hinweis, dass Sie gegen diese Kündigung Widerspruch einlegen können.
Reicht das als Widerrufsbelehrung aus, da weder ein Hinweis auf Form und Frist gegeben ist.
Vielen Dank