Kündigung Mietwohnung

Hallo zusammen,

Frage: Darf ein Mieter fristlos kündigen, wenn

a)in der von ihm angemieteten ein extrem belastender Lärm herrscht?

b) der VM ungefragt die Versorgungsstelle für Strom in der Waschküche benutzt, obwohl ein allgemeiner Stromanschluss vorhanden ist?

c) keine Aussenbeleuchtung angebracht ist? Es ist also stockdunkel, wenn man nach Hause kommt ( Privatstrasse ). Man läuft also Gefahr auf dem nicht beleuchteten und nur mangelhaft verlegten Weg zu stürzen

Mieter 1 hat eine Paterrewohnung gemietet. Nun stellt er in den ersten Wochen fest, dass Mieter 2 über ihm „sehr lebhaft“ ist und das Haus extrem hellhörig ist. Mieter 2 und 3 knallen Wohnungs- Haus- und Kellertüren so stark zu, dass Mieter 1 jedesmal zusammenschreckt. Nächtens wird Mieter 1 sogar aus dem Schlaf gerissen, weil Mieter 2 nach Hause kommt und lautstark die Holztreppe hinauf geht. Desweiteren muss Mieter 1 „am Familienleben“ teilnehmen. Es wird lautstark in der Wohnung geschrien ( geht über das „normale“ Mass weit hinaus )

Der höflichen Bitte nach etwas Rücksicht kommt dieser nicht nach.

Mieter 1 kann seiner Nachtruhe nur noch mit Ohrenstöpseln nachkommen.

Mieter 1 wendet sich an VM. Dieser lehnt „Einmischung“ ab, soll zwischen den Mietern geklärt werden.

zu c) Beleuchtung wird vom VM abgelehnt mit der Begründung: „Mieter 1 könne froh sein, dass Strom gespart wird“

Um einem Streit aus dem Weg zu gehen, will Mieter 1 ausziehen. Muss er sich an die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten halten?

Bin mal gespannt auf Eure Meinungen. Gruss, Broesel109

Hallo,

Frage: Darf ein Mieter fristlos kündigen, wenn

a)in der von ihm angemieteten ein extrem belastender Lärm
herrscht?

Ist der Lärm wirklich so schrecklich oder ist der M einfach etwas empfindlich.

b) der VM ungefragt die Versorgungsstelle für Strom in der
Waschküche benutzt, obwohl ein allgemeiner Stromanschluss
vorhanden ist?

Ist das ein Stromanschluß der über den Zähler von M läuft?

c) keine Aussenbeleuchtung angebracht ist? Es ist also
stockdunkel, wenn man nach Hause kommt ( Privatstrasse ). Man
läuft also Gefahr auf dem nicht beleuchteten und nur
mangelhaft verlegten Weg zu stürzen

War das schon so, als der M. die Wohnung besichtigt hat?

Mieter 1 kann seiner Nachtruhe nur noch mit Ohrenstöpseln
nachkommen.

Mieter 1 wendet sich an VM. Dieser lehnt „Einmischung“ ab,
soll zwischen den Mietern geklärt werden.

Ältere Häuser sind in der Regel hellhöriger, dafür sind die Mieten meist billiger, mit gewissen Einschränkungen muß man dann auch rechnen. Ist der Lärmpegel wirklich so erheblich den VM abmahnen und eine Mietkürzung ankündigen.

zu c) Beleuchtung wird vom VM abgelehnt mit der Begründung:
„Mieter 1 könne froh sein, dass Strom gespart wird“

Falls der M die Wohnung so besichtigt hat, kann er sich jetzt nicht auf einen Mangel berufen und wird die Sache wohl so akzeptieren müssen.

Um einem Streit aus dem Weg zu gehen, will Mieter 1 ausziehen.
Muss er sich an die vertragliche Kündigungsfrist von 3 Monaten
halten?

Ich würde sagen ja, einen außerordentlichen Kündigungsgrund sehe ich hier nicht.

Gruß
Tina (ianal)