Kündigung Mietwohnung, absage neue Wohnung!

Hallo Leute…
wir haben ein großes problem…
Wir währen zu einem guten Kumpel gezogen in dessen haus aber haben mit Ihm keinen schriftlichen Vertrag darüber gemacht…
Leider haben wir uns inzwischen sehr verstritten…
Wir haben allerdings unsere jetzige Wohnung bereitz gekündigt und unserer jetziger Vermieter lässt nicht mit sich reden das wir weiterhin hier bleiben können…
Wir suchen bereitz eine Wohnung aber bisher nur mit wenig erfolg…
Wir sind 3 Personen und zwei Katzen dies macht die sache nicht gerade einfacher…

Was passiert wenn wir bis zum auszugs Termin keine geeignete Wohnung finden?
Kann der Vermieter uns einfach so auf die Straße setzen?
Das ist unsere größte sorge…

Hoffe Hier kennt sich jemand damit aus.

Hallo!

Das ist ja das Problem der VERMIETER ! Sie können eben ihre Mieter nicht einfach raussetzen, selbst wenn die nicht zahlen oder große Schäden anrichten .
Sie müssen immer auf Räumung klagen und das dauert monatelang !

Allerdings verstehe ich nicht, warum der Vermieter nicht mit der Rücknahme der Mieterkündigung einverstanden sein soll. Er hat doch keine nennenswerten Nachteile dadurch.
Zwar könnte er mit neuen Mietern neue Miethöhe aushandeln, aber er muss ja auch erst einmal neue Mieter finden.

Übrigens, ihr habt mit dem Kumpel schon einen Mietvertrag, eben nur mündlich. Also mit allen Probleme der Beweisbarkeit, was Absprachen betrifft.
Und der muss ja so konkret gewesen sein, dass man kündigte und Umzug zu ihm plante.

MfG
duck313

Hallo!

Das ist ja das Problem der VERMIETER ! Sie können eben ihre
Mieter nicht einfach raussetzen, selbst wenn die nicht zahlen
oder große Schäden anrichten .
Sie müssen immer auf Räumung klagen und das dauert monatelang

Das heißt, wenn Mieter M seine Wohnung kündigt, aber die Wohnung nicht nach Ablauf der Kündigungsfrist verlässt, ist der Vermieter der gekniffene?

Beachte: M zahlt nicht nur keine Miete mehr, sondern hat wirksam gekündigt.

Was passiert verschärfend, wenn es schon einen Nachmieter gibt, der die Wohnung haben will? Dann immer noch?

Ich habe meine Zweifel, bin aber Laie.

Bombadil

Einen Mieter mit Gewalt raussetzen geht nun mal nicht… das läuft auf juristischem Wege, und die anfallenden Kosten kann man sich vom bleibenden Mieter wiederholen, wenn der sie denn bezahlen kann.

Hallo!

Das ist ja das Problem der VERMIETER ! Sie können eben ihre
Mieter nicht einfach raussetzen, selbst wenn die nicht zahlen
oder große Schäden anrichten .
Sie müssen immer auf Räumung klagen und das dauert monatelang

Das heißt, wenn Mieter M seine Wohnung kündigt, aber die
Wohnung nicht nach Ablauf der Kündigungsfrist verlässt, ist
der Vermieter der gekniffene?

Hi,

ja/nein. Der Vermieter muß einen Räumungstitel erwirken. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters, ebenso die Kosten für eine Ersatzunterkunft etwaiger Nachmieter.

Wenn aber vom Mieter nichts zu holen ist…

Gruß
Tina

Eure Kündigung ist wirksam und nicht zurückzunehmen. Natürlich kann der Vermieter mit Beendigung eures MIetverhältnisses Rückgabe verlangen, bei Weigerung kostenpflichtig Räumungsklage betreiben und die Schadensersatzforderungen des Nachmieters, der eine Unterkunft mit Vollverpflegung und Möbeleinlagerung bezahlen muss, einklagen. Wenn der Nachmieter gar vom Mietvertrag zurücktritt, auch die beanspruchbare Mietpreisdifferenz zu einer vergleichbaren Wohnung bei euch herausklagen.

Hier reden wir durchaus von einem fünfstelligen Betrag: Bei diesem erheblichen Kostenrisioko sollte man schon überlegen, ob man nicht selbst diese Übergangslösung wählt: Negativ-schufa oder gar Abgabe einer EV im Zuge der Klage sind kein Pappenstiel.

G imager