Hallo! XXX bräuchte einmal Hilfe! XXX habe in einem Supermarkt (jeden Tag ein bißchen besser) zum 08.08. angefangen und gemerkt, das sich dort nicht an Vereinbarungen gehalten wird bzw. dies nicht´s für XXX ist. Das hat XXX so sehr auf die Psyche geschlagen, das XXX von meinem Arzt jetzt erst einmal bis Ende des Monats krankgeschrieben wurde. XXX möchte dort aber nicht mehr weiter arbeiten. Frage: Kann XXX jetzt während meiner Krankschreibung kündigen und welche Frist gibt es? Der Arbeitsvertrag ist befristet bis 30.12.2011, Minijob! Vielen Dank!!
Hallo,
AU ist kein Hinderungsgrund für eine Kündigung.
Sehr wohl könnte aber ein befristetes Arbeitsverhältnis ein genereller Grund gegen eine vorzeitige Kündigung sein, da diese nur zulässig ist, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde gem. § 15 Abs. 3 TzBfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__15.html
&Tschüß
Wolfgang
Danke für die Antwort! XXX wollte eigentlich auch nur wissen, wie die Kündigungszeiten innerhalb der Probezeit bei einem 400€ Job sind! XXX hörte mal etwas von 3 Tagen. mfg
Hallo,
Danke für die Antwort! XXX wollte eigentlich auch nur wissen,
wie die Kündigungszeiten innerhalb der Probezeit bei einem
400€ Job sind! XXX hörte mal etwas von 3 Tagen. mfg
Die 3 Tage sind auf jeden Fall Unsinn. Die Mindestfrist des § 622 Abs. 3 BGB kann nicht wirksam verkürzt werden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Damit XXX es auch wirklich versteht:
Die gesetzliche Probezeit gilt bei befristeten Verträgen nicht automatisch.
Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor Ablauf der Befristung muß in einem befristeten Vertrag ausdrücklich vereinbart sein.
Hat XXX keine derartige Kündigungsmöglichkeit in seinem Vertrag, muß er/sie sich gar keine Gedanken über KüFri machen.
&Tschüß
Wolfgang