Kündigung Minijobs - Aufhebung der Kündigungsfrist

Hallo, folgendes problem: psychisch wie auch physisch:

Ich bin seit 2 Wochen als „Minijober“ bei Kaufland, bei der Leergutannahme angestellt. Somit bin ich noch in der Probzeit. Anfangs winkte man mit geregelten Arbeitszeiten, sowie Einweisung in der Tätigkeit, jedoch erfährt man früh genug, wenn man erstmal unterschrieben hat, dass dem nicht so ist! Die Koordination ist für die Katz’ und die Mitarbeiterbehandlung ist das Allerletzte.

Nachdem ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, wurde ich auch in der selben Woche (Samstag) sofort zum Apell gerufen und musste schon, wegen unzureichender Koordination der Marktleitung „ordentlich mithelfen“. Die Woche darauf wurde mir der Plan für die nächsten Tage mitgeteilt, aufgrund der unmöglichen Koordination wurden mir folgende Tage zugeiteilt: Mittwoch 14h-20h, Freitag 14:30h-20 und Samstag 10h-20h. Während dieser Zeit habe ich keine Einweisung erfahren dürfen.

Zu meiner beruflichen/schulischen Lage momentan:
Ich mache mein Abi nach. Es ist doch sehr anspruchsvoll, und mir bleibt wegen diesen unmöglichen Arbeitszeiten kaum Zeit zum Üben. Aber einerlei. Ich habe folgenden Paragraphen im „Anstellungsvertrag“ gefunden:

§2 2.1 Dauer - Die vereinbarte Arbeitszeit beträgt 12 Stunden pro Woche.

So, nun habe ich oben bereits erwähnt, dass ich bereits in der zweiten Woche 21 Stunden (abzüglich Pause) gearbeitet habe.
Kann man das ggf. als Vertragsverletzung sehen?
Falls ja, könnte ich dann auf eine fristlose Kündigung bestehen?

Nun bitte keinen Mutzuspruch oder Moralischen Bedenken, einfach eine sachliche und nüchterne Antwort. Da ich selbst eher ein sehr zurückhaltendes Wesen bin und ich einfach nicht den Druck sowie das Arbeitsklima dort ertrage.

FAQ:1129 - So viel Aufwand…
… quasi umsonst, da vor der Fallschilderung FAQ:1129 nicht gelesen/verstanden/beachtet.