Kündigung mit 63 Jahren erlaubt?

Hallo zusammen,

meiner Mutter wurde diese Woche gesagt das sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll.
Sie ist seit 12 Jahren in der Firma und ist 63 Jahre alt. Meiner Frage daher ist das überhaupt erlaubt jemandem zu kündigen der so nah an der Rente ist?
Ansonsten jemand ein Tipp oder Ideen?

Hallo,

natürlich ist das Ermessenssache deiner Mutter.
Frage ist warum soll sie das?
Wenn eine vernünftige Abfindung dabei ist, ist das Überlegungssache.
Aber müssen, muss sie gar nichts.
Ggf. mit einem Anwalt reden.
Die Abfindung, sollte so hoch sein, dass sie damit bis zum Anspruch der Regelrente hinkommt und der bisherigen Leistung angemessen sein.
Selbst wenn die Firma vor der Pleite steht, würde ich einen Aufhebungsvertrag nicht ohne weiteres unterschreiben, denn wenn die Firma Insolvenz anmeldet, besteht Anspruch auf die weiteren Gehälter, bis die reguläre, begründete Kündigung eintritt.
Sollten noch Fragen sein, werde ich diese gern beantworten.
Liebe Grüße

Hallo,

Meiner Frage daher ist das überhaupt erlaubt jemandem zu
kündigen der so nah an der Rente ist?
Ansonsten jemand ein Tipp oder Ideen?

  1. Sie „muss“ keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben
  2. Tut sie es nicht, wird sie vielleicht/sicher gekündigt
  3. Es gibt keine Beschränkung der Art, dass kurz vor einer Rente nicht gekündigt werden darf (Im Gegenteil wird dieser Status vor dem Abeitsgericht oft als besonderer Vorzug gewertet, weil dadurch Jüngere, die es weiter zur Absicherung haben, nicht gekündigt werden)
  4. Ein Aufhebungsvertrag ist in aller Regel mit einem Abfindungsbetrag gekoppelt; das kann dazu benutzt werden, die Zeitspanne bis zur Rente zu überbrücken (und Abfindungen werden, wenn Kündigungsfristen auch im Aufhebungsvertrag eingehalten werden, auch nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet)

rambam

ERLAUBT ???

der AG kann alles tun - versuchen…

aber deine mutter soll dem nicht zustimmen…

je nachdem den betriebsrat einschalten…dann auf jedenfall sich hilfe holen …anwalt usw.
aber auf jeden fall nichts unterschreiben…auch eine abfindung nicht - blind - akzeptieren…denn die ist steuerpflichtig und wird beim arbeitsamt angerechnet…
sie sollte auch sich beim arbeitsamt hilfe holen…
zb arbeitslosen geld …und dann in rente gehen…
wenn sie denn will könnte sie früher in rente gehen…
aber nichts tun ohne sich vorher beraten lassen.

alles gute

Hallo, das Kündigungsschutzgesetz kennt keine Altersbeschränkung. Für eine genaue Fallbetrachtung ist einzubeziehen, ob es einen anwendbaren Tarifvertrag gibt, der etwas anderes regeln könnte, und ob der Betrieb mindestens 10 Mitarbeiter hat (denn erst ab dann gilt das Kündigungsschutzgesetz überhaupt).

Es irritiert mich, dass du schreibst, deine Mutter solle einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Eine Aufhebung ist keine Kündigung, sondern ein beiderseitiges Abkommen. Und vorsicht: durch einen Aufhebungsvertrag, womöglich mit Abfindung, kann der Arbeitslosengeldanspruch verloren gehen. Wenn sie schon gefragt wird, irgendetwas zu unterschreiben, dann würde ich vorher zum Arbeitsamt und zur Rentenversicherung gehen und mich beraten lassen.

Auch hallo,
bitte alles nur mit dem Arbeitsamt vorher besprechen.
Den Schutz der Jahre gibt es in einigen Tarifverträgen.
Gruß
Cress

Hallo Emma,

Deine Mutti sol auf keinen Fall dn Aufhebungsvertrag unterschreiben, denn damit gibt sie alle Rechte eins Arbeitnehmers auf. Leider schützt Alter nicht vor Kündigung. Wenn sie die Unterschrift vrweigert, wird sie evntuell die Kündigung bekommen. Damit sofort zum Arbeitsamt und dann zum Anwalt. Auf Grund ihres Alters und ihrer Betriebszugehörigkeit wird sie sich eine gute Abfindung erstreiten können.

Ich drück Deiner Mutti ganz doll die Daumen und einen schönen 1. Advent.

Achtung !!! Es ist ein Aufhebungsvertrag keine Kündigung.
Niemand kann zu Unterschrift eines Aufhebungsvertrages gezwungen werden. Ich emfehle es nicht zu tun. Eine Kündigung wird von Arbeitgeber wohl nicht erwogen, da sie für den Arbeitergeber sehr, sehr teuer werden könnte.
A Abfindung!

B Arbeitgerichtsverfahren, die sehr lange dauern können und für den Arbeitgeber noch teuer werden können. Mit 63 Jahren könnte dieser Prozess, bis zum erreichen des Renteneintrittsalter mit 65 Jahren dauern. Würde mich aber trotzdem einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung. Ein Aufhebungsvertrag beruht darauf, dass beide Seiten den Vertrag wollen. Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung. Ob die andere Seite damit einverstanden ist, ändert nichts daran.

Wenn Deine Mutter dem Aufhebungsvertrag zustimmt, ist sie damit einverstanden und kann dann nichts mehr dagegen unternehmen. Außerdem muss sie mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen.

Wenn sie nicht damit einverstanden ist und die Firma sie trotzdem loswerden will, muss die Firma kündigen. Deine Mutter kann dann innerhalb von 21 Tagen dagegen klagen. Diese Klage will die Firma wohl vermeiden, wenn sie einen Aufhebungsvertrag anbietet.

Wenn es im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag keine Einschränkung gibt, können Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Alter gekündigt werden. Ob damit die Sozialauswahl eingehalten wird, prüft das Gericht im Fall der Klage.

Hallo Emma Bamboozle,

aufgrund der knappen Schildungen ist eine rechtssichere Empfehlung schlichtweg unmöglich.

Aus diesem Grunde empfehle ich ganz eindringlich keine Maßnahmen ohne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Rechtsreferendar (falls Gewerkschaftsmitgliedschaft besteht) zu vollziehen.

Ein Aufhebungsvertrag kann sogar Tücken in Bezug auf den Anspruch von Arbeitslosengeld bedeuten.
Das Thema ist zu komplex, um es hier behandeln zu können.

Ein wichtiger Hinweis ist noch das Thema „Schwerbehinderung“! Bei mindestens 50% darf der Arbeitgeber ohne Zustimmung der Hauptfürsorgestelle nicht kündigen. Ein Aufhebungsvertrag bedeutet jedoch „Übereinstimmung“ und würde somit die Hauptfürsorgestelle ausschließen.

Also nochmals: Keine Maßnahme ohne Rechtsbeistand!!!

Mit freundlichen Grüßen

maasterp

Hallo Emma Bamboozle.

eine Kündigung ist „eine einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei, mit der diese ein auf Dauer vereinbartes Vertragsverhältnis auflöst“.

Soweit die juristische Sachlage, in der Praxis gibt es nun im Rahmen von einschränkenden Gesetzen, Tarifverträgen und auch Betriebsvereinbarungen Einschränkungen des „Kündigungsrechtes“.

Allein das „hohe Lebensalter“ ist jedoch kein Grund, eine Kündigung auszuschließen. Küngigungsgründe können personenbezogen, verhaltensbezogen oder betriebsbezogen sein.
Das Alter an sich kann nie allein der Kündigungsgrund sein.

Nun soll Ihre Mutter ja auch nicht gekündigt werden, ihr wird ein „Aufhebungsvertrag angeboten“, von dem erwartet wird, dass sie in annimmt.

Dazu ist sie aber nicht verpflichtet.

Es ist abzuklären, wie ihre Lebenssituation nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses beschffen ist, zuallererst die finanzielle Situation.

Bei freiwilliger Aufgabe der Beschäftigung wird wahrscheinlich die Arbeitsverwaltung eine Sperrfrist verhängen, es gibt also für einen bestimmten Zeitraum keine Unterstützung.

Dann wäre zu klären wie es mit dem Rentenbezug, ab wann und in welcher Höhr sie Rentenzahlungen erwarten kann.

Wenn das alles geklärt ist, kann eventuell über einen "Aufhebungsvertrag nachgedacht werden, dann muss auch die Frage einer Abfindung und deren Höhe nachgedacht werden.

Solte von Arbeitgeberseite dann doch eine Kündigung ausgesprochen werden, ist es wichtig, dass innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht wird.

Zur Vorbereitung dieser Klage sollten alle relevanten Daten und Fakten schriftöich festgehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Vogt

Hallo,

auf keinem Fall den Aufhabungsvertrag unterschreiben, sondern auf eine evtl. Kündigung warten und diese dann rechtlich angehen.

Hallo Emma,
auf gar keinen Fall einen Auflösungsvertrag unterschreiben, d. h. überhaupt nichts unterschreiben ohne Anwalt. Es gehen ihr dadurch u. U. etliche Rechte verloren. Wenn der AG sie los werde will, muss er kündigen. Dann beim Arbeitsamt melden und innerhalb der nächsten 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erheben.
wannsee

Hallo,
Ihre Mutter soll auf gar keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, wahrscheinlich will man ältere Arbeitnehmer loswerden. Kostenlose Auskunft und diese rechtsverbindlich, erhaltan sie auch kostenlos bei ihrem zuständigen Arbeitsgericht.
Gruß
Dieter Kühn

Hallo Emma,

grundsätzlich hat das Alter nichts mit einer Kündigung zu tun. Es zählt was im Arbeitsvertrag steht. Wie lange Kündigungsfrist hat sie? Wird ihr eine Zahlung/Abfindung für diesen Aufhebungsvertrag angeboten? Wenn nicht, soll sie diesen auf keinen Fall unterschreiben. Sie hätte pro Jahr Anspruch auf 1500-200 €. Wenn eine Abfindung angeboten wird, müssen Sie selbest abschätzen, ob Sie das annehmen oder nicht. Denn wenn die Firma eine Rechtsabteilung hat oder einen guten Anwalt, wird sie einen Weg finden (aus betriebswirtschaftlichen Gründen), Ihre Mutter trotzdem zu kündigen. Da ich nicht weiß, in welcher Branche sie arbeitet, ob es einen Betriebrat gibt oder nicht, wie ihr Arbeitsvertrag aussieht, kann ich ihnen nur diese kurzen Infos geben. Ich hoffe, Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.

mit besten Grüssen

H.Saglam

Hi Emma,

das ist ja echt blöd… also grundsätzlich gibt es keinen Kündigungsschutz für Mitarbeiter ab einem bestimmten Alter. Dass deine Mutter 63 ist, schützt sie also nicht vor Kündigung.

Das mit dem Aufhebungsvertrag ist so eine Sache: Firmen versuchen in der Regel erst mal, älteren Mitarbeitern einen solchen Vertrag anzubieten, weil diese „renten-nah“ sind und manchmal Interesse an solchen Verträgen haben.

Wenn ein solcher Vertrag für deine Mutter nicht in Frage kommt, stellt sich für sie die Frage, ob sie im Fall von betriebsbedingten Kündigungen das Unternehmen verlasse müsste.

Dies wiederum hängt von Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen (z. B. Kinder) ab. Auf diese Weise sollen „sozial Schwache“ besonders geschützt werden.

Es kommt aber auch darauf an, wie viele vergleichbare Mitarbeiter es in der Firma gibt. Ein Beispiel: Wenn in einer KFZ-Werkstatt mit 40 Mitarbeitern eine von zwei Sekretärinnen gehen muss, weil das Unternehmen sich nur noch eine Sekretärin leisten kann, dann schaut man sich diese beiden Sekretärinnen an und kündigt der sozial schwächeren.

Wenn aber in der gleichen Firma 2 KFZ-Mechaniker gehen sollen, dann gibt es wahrscheinlich 20-30 vergleichbare Mitarbeiter, unter denen der sozial Schwächste ausgewählt wird.

Deine Mutter muss nun also abwägen, ob sie den Vertrag unterschreibt, oder ob sie das Risiko eingeht, nicht zu unterschreiben und darauf zu spekulieren, dass sie nicht diejenige ist, die ihren Job verliert.

Grundsätzlich kann ich beim Thema Aufhebungsverträge und Kündigungsschutz nur dringend empfehlen, sich rechtlich beraten zu lassen. Nur so kann man die Folgen eines solchen Vertrags abschätzen.

Viele Grüße
tinastar

Hallo Kolleginn, bitte keinen Aufhebungsvertrag Unterschreiben, wenn Die Kündigung trotzdem erfolgt, sofort Klage Einreichen beim zuständigen Arbeitsgereicht,Sie Haben Anspruch auf ca. pro Jahr einen Monatsgehalt , bei Ihnen 12 mal ein Monatsgehalt!!Kein Aufhebungsvertrag Unterschreiben, leider habe ich erst heute Antworten können, da ich nicht mehr im Internet war, 09171829441 viele Grüsse Betriebsrat