Hallo Emma Bamboozle.
eine Kündigung ist „eine einseitige Willenserklärung einer Vertragspartei, mit der diese ein auf Dauer vereinbartes Vertragsverhältnis auflöst“.
Soweit die juristische Sachlage, in der Praxis gibt es nun im Rahmen von einschränkenden Gesetzen, Tarifverträgen und auch Betriebsvereinbarungen Einschränkungen des „Kündigungsrechtes“.
Allein das „hohe Lebensalter“ ist jedoch kein Grund, eine Kündigung auszuschließen. Küngigungsgründe können personenbezogen, verhaltensbezogen oder betriebsbezogen sein.
Das Alter an sich kann nie allein der Kündigungsgrund sein.
Nun soll Ihre Mutter ja auch nicht gekündigt werden, ihr wird ein „Aufhebungsvertrag angeboten“, von dem erwartet wird, dass sie in annimmt.
Dazu ist sie aber nicht verpflichtet.
Es ist abzuklären, wie ihre Lebenssituation nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses beschffen ist, zuallererst die finanzielle Situation.
Bei freiwilliger Aufgabe der Beschäftigung wird wahrscheinlich die Arbeitsverwaltung eine Sperrfrist verhängen, es gibt also für einen bestimmten Zeitraum keine Unterstützung.
Dann wäre zu klären wie es mit dem Rentenbezug, ab wann und in welcher Höhr sie Rentenzahlungen erwarten kann.
Wenn das alles geklärt ist, kann eventuell über einen "Aufhebungsvertrag nachgedacht werden, dann muss auch die Frage einer Abfindung und deren Höhe nachgedacht werden.
Solte von Arbeitgeberseite dann doch eine Kündigung ausgesprochen werden, ist es wichtig, dass innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage eingereicht wird.
Zur Vorbereitung dieser Klage sollten alle relevanten Daten und Fakten schriftöich festgehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Vogt