Hallo zusammen,
gesetzt den Fall, es soll eine Kündigung mit Abfindung stattfinden. Aus steuerlichen Gründen ist der AN daran interessiert, die Abfindung erst im Folgejahr ausgezahlt zu bekommen.
Wie könnte man das sicher abwickeln, falls sich der AG in der Gefahr einer Insolvenz befindet?
Könnte der AG das Geld jetzt auf ein Notar-Konto einzahlen, und es wird dem AN erst nach Jahreswechsel überwiesen?
- Macht das Sinn?
- Ist die Abfindung dann wirklich gegen die Insolvenz geschützt?
- Wie hoch (%) sind die Notarkosten für so etwas ungefähr, und wer (AG oder AN) muss sie tragen?
Gruß
JK