Hallo!
Mal angenommen ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag bei Arbeitgeber (A) mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende. Nun hat der Arbeitnehmer einen Vertrag eines neuen Arbeitgebers (B) auf dem Tisch liegen, der akzeptiert wird. Dem neuen Arbeitgeber (B) wurde mitgeteilt, dass der Arbeitnehmer spätestens zum 1.7. anfangen kann, er aber versucht früher anzufangen. Daher möchte der Arbeitnehmer seinen derzeitigen Arbeitgeber (A) um einen Aufhebungsvertrag bitten. Wichtig hierbei wäre, dass der Arbeitnehmer einen nahtlosen Übergang von einem zum nächsten Arbeitgeber vor hat (also z.B. Angestellt bei Arbeitgeber (A) bis 30.04. und dann Angestellt bei Arbeitgeber (B) ab 01.05. ).
Nach diversen Internet-Beiträgen zum Thema Aufhebungsvertrag und den damit im Zusammenhang stehenden nachteiligen sozialrechtlichen Folgen bzgl. des Arbeitslosengelds hat der Arbeitnehmer nun eine Frage: Mal angenommen, der Arbeitnehmer wird in der Probezeit bei Arbeitgeber (B) gekündigt; hat dann der zuvor abgeschlossene Aufhebungsvertrag mit Arbeitgeber (A) irgendwelche Folgen, falls der Arbeitnehmer Arbeitslosengelds beziehen müsste? Gibt es sonstige Nachteile die er berücksichtigen sollte? Vielen Dank im Voraus für Eure Beiträge. Beste Grüße, Kit
Nach §144 Abs. Nr.1 droht eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe. Diese Sperrzeit, also die Zeit in der kein Arbeitslosengeld gezahlt werden würde, läuft grundsätzlich 12 Wochen - kann sicher allerdings verkürzen, falls der Vertrag eh bald geendet hätte (Abs.3)
In dieser Zeit werden darüber hinaus auch keine SV-Beiträge gezahlt. (aber Nachversicherung in der Krankenversicherung für 4 Wochen)