Kündigung mit Bedingung - geht das?

Hallo ,

mal angenommen man bezieht eine neue Wohnung. Kurz nach dem Einzug stellt man fest, dass man in dieser Wohnung nachts nicht schlafen kann wegen ua 2 vorherrschenden Geräuschen.
Eines davon konnte man als Tiefgaragentürschlagen identifizieren und mit dem Vermieter über Lösungsmöglichkeiten sprechen.

Das andere geräusch ist jedoch undefinierbar, fast wie ein Bohren nachts um 4, morgens um 6 auch am Wochenende.

Man hat dem Vermieter einen Brief geschickt er möge sich bitte um das Beheben des Geräusches kümmern, Vermutung sei es handele sich um die Heizung.

Der neue Mieter kann leider überhaupt nicht schlafen und denkt darüber nach zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Würden die Geräusche allerdings behoben würde der Mieter gerne in der Wohnung verbleiben.

Kann man nun kündigen mit einer Klausel so oder so ähnlich:
Sollten die og Mängel bis zum xx.xx.xxxx nicht behoben sein, tritt diese Kündigung zum xx.xx.xxxx (also in 3 Monaten gesetzlicher Kündigungsfrist) in Kraft.

Oder hat man dann unwiderruflich gekündigt?

Gibt es andere Alternativen?

Denn sollten die geräusche nicht behoben werden und der Mieter kündigt jetzt nicht, dann verlängert sich der Zeitraum in dem der Mieter diesen Zustand aushalten muss ja min um 1 Monat…

Vielen Dank
Groby

Hi

Kann man nun kündigen mit einer Klausel so oder so ähnlich:
Sollten die og Mängel bis zum xx.xx.xxxx nicht behoben sein,
tritt diese Kündigung zum xx.xx.xxxx (also in 3 Monaten
gesetzlicher Kündigungsfrist) in Kraft.

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung
…Das bedeutet, dass die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung nicht vom Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht werden kann

Oder hat man dann unwiderruflich gekündigt?

Eher ist die Kündigung unwirksam.

Denn sollten die geräusche nicht behoben werden und der Mieter
kündigt jetzt nicht, dann verlängert sich der Zeitraum in dem
der Mieter diesen Zustand aushalten muss ja min um 1 Monat…

Ich hoffe für den Mieter, dass Experten sich noch zu Wort melden und eine Lösung vorschlagen. Ich weiß nicht, wie weit so ein „nach einer Frist nicht Beheben“ zur fristlosen Kündigung berechtigen würde…

Gruß,
Andreas