hallo,
angenommen es wurde eine Dienstgeberkündigung ausgesprochen.
Die Parteien einigen sich darauf Urlaub + Zeitausgleich + Postensuchtage zu konsumieren. Demnach würde die Dienstfreistellung sofort danach starten.
Bei der Recherche dauchten folgende 2 Arten auf:
- unwiderrufliche Dienstfreistellung
- widerrufliche Dienstfreistellung
gibt es diese Unterteilung noch bzw auch in Österreich?
Wenn ja:
- gibt es einen Vorteil/Nachteil warum ein Dienstnehmer der unnwiderrufliche oder der widerruflichen Dienstfreistellung zusagen sollte (sozialversicherungstechnisch,…)? Er hat nämlich vor danach Arbeitslosengeld zu beantragen.
Danke schon mal für das Bemühen.