eigentlich müsste dein Beitrag in ein anderes Brett verschoben werden, weil es hier offtopic ist
Ein Übergabeeinschreiben (Einwurf) ist aber vollkommen ausreichend (2,60 EUR).
Eigentlich reicht ein normaler Brief vollkommen aus.
Allerdings frage ich mich wie Du jetzt noch eine Versicherung zum Jahresende kündigen willst? Selbst bei KFZ-Versicherungen und evtl. zwei Tagen Postlaufzeit nützt dir auch ein Einschreiben nichts… dann kommst Du zu spät
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Und dann gibt es noch das ganz normale Einschreiben. Das bietet sich immer an. Ein Rückschein ist unnötig, weil Du die Zustellung des Schreibens im Internet überprüfen kannst. Dort ist sogar die gescannte Unterschrift des Empfängers einsehbar.
entgegen der landläufigen Meinung bearbeiten Versicherer auch nicht-eingeschriebene Briefsendungen, und stecken diese nicht einfach in den Schredder. Also 55 Cent drauf pappen und ab damit… bis allerdings (zu) spät dran für die Einhaltung der Frist bis 30.11., wie bereits ein Vorredner angemerkt hat.
Ggf also direkt hinfahren und persönlich übergeben (eine Niederlassung genügt ja).
Die Versicherung ist schon gekündigt bei meinem Versicherungsvertreter. Aber förmlich in dieser Art ist mir das lieber.
Danke + Gruß Phantom
eigentlich müsste dein Beitrag in ein anderes Brett verschoben
werden, weil es hier offtopic ist
Ein Übergabeeinschreiben (Einwurf) ist aber vollkommen
ausreichend (2,60 EUR).
Eigentlich reicht ein normaler Brief vollkommen aus.
Allerdings frage ich mich wie Du jetzt noch eine Versicherung
zum Jahresende kündigen willst? Selbst bei KFZ-Versicherungen
und evtl. zwei Tagen Postlaufzeit nützt dir auch ein
Einschreiben nichts… dann kommst Du zu spät
Eigentlich belegt ein Einschreiben nur, dass ein Brief geschickt wurde/zugegangen ist, vom Inhalt her sagt das Einschreiben nichts aus. Wenn Du es 100%ig machen willst, müsstest Du das Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, da er auch den Inhalt bezeugen kann!
entgegen der landläufigen Meinung bearbeiten Versicherer auch
nicht-eingeschriebene Briefsendungen, und stecken diese nicht
einfach in den Schredder.
Sicher, das hat auch niemand behauptet. Das Problem ist nur, daß wenn das Schreiben nicht angekommen ist (oder doch aus Versehen entsorgt wurde), man keinen Nachweis darüber hat und im Zweifel ein weiteres Jahr an seine Versicherung gebunden ist. Kündigt man rechtzeitig, kann man entweder nach zwei Wochen mal nachfragen oder verwendet eben ein Einschreiben.
Ich habe auch schon oft per Fax gekündigt. Ich finde es nur nervig, wenn die Versicherung dann nicht einmal eine Bestätigung schickt und ich erst telefonisch nachfragen muß. Das sollte nicht sein.
Sicher, das hat auch niemand behauptet. Das Problem ist nur,
daß wenn das Schreiben nicht angekommen ist (oder doch aus
Versehen entsorgt wurde), man keinen Nachweis darüber hat und
im Zweifel ein weiteres Jahr an seine Versicherung gebunden
ist. Kündigt man rechtzeitig, kann man entweder nach zwei
Wochen mal nachfragen oder verwendet eben ein Einschreiben.
… und kann belegen, das ein Brief ohne Nachweis des Inhalts dort eingegenagen ist.
Da ist selbst Fax mit Bestätigung besser und günstiger als Einschreiben. Ich finde eh, das Einschreiben ist einzig „Geldmache“ der Post, einen gerichtsverwertbaren Zweck erkenne ich da nicht drin!
… und kann belegen, das ein Brief ohne Nachweis des Inhalts
dort eingegenagen ist.
Da ist selbst Fax mit Bestätigung besser und günstiger als
Einschreiben. Ich finde eh, das Einschreiben ist einzig
„Geldmache“ der Post, einen gerichtsverwertbaren Zweck erkenne
ich da nicht drin!
ganz so eindeutig sehe ich das nicht:
Legt im Extremfall, also einer gerichtlichen Auseinandersetzung, der Kunde einen Einschreibebeleg aus dem fraglichen Zeitraum vor, hat er sicherlich gute Chancen, dass eine Anscheinsvermutung greift, wonach er nicht nur ein leeres Blatt an den Versicherer gesendet hat.
Und dass er statt der Kündigung die Weihnachtsgrüße per Einschreiben an die Versicherung geschickt haben soll, wird wohl kaum ein Richter ernsthaft annehmen (es sei denn, die Versicherung kann genau diese Weihnachtsgrüße des Kunden vorlegen).
ganz so eindeutig sehe ich das nicht:
Legt im Extremfall, also einer gerichtlichen
Auseinandersetzung, der Kunde einen Einschreibebeleg aus dem
fraglichen Zeitraum vor, hat er sicherlich gute Chancen, dass
eine Anscheinsvermutung greift, wonach er nicht nur ein leeres
Blatt an den Versicherer gesendet hat.
Und dass er statt der Kündigung die Weihnachtsgrüße per
Einschreiben an die Versicherung geschickt haben soll, wird
wohl kaum ein Richter ernsthaft annehmen (es sei denn, die
Versicherung kann genau diese Weihnachtsgrüße des Kunden
vorlegen).
Passt schon, aber, auch da kommt zum Ausdruck, eindeutig ist es eben nicht! Von daher tut es auch die Sendebestätigung vom Fax (die ist nämlich auch nicht eindeutig bzw. unfehlbar).
Weil ich es dann nach euren Antworten aufegeben habe.
Eigentlich belegt ein Einschreiben nur, dass ein Brief
geschickt wurde/zugegangen ist, vom Inhalt her sagt das
Einschreiben nichts aus. Wenn Du es 100%ig machen willst,
müsstest Du das Schriftstück per Gerichtsvollzieher zustellen
lassen, da er auch den Inhalt bezeugen kann!
Überflüssig ist das Ganze freilich schon
-> Man fühlt sich halt sicherer, zumindest sicherer als ein normaler Brief oder Postkarte.