Kündigung mit falscher Jahresangabe

Liebe www-Mitglieder,

habe folgende Frage. Wenn ein Vertrag (Kein Arbeitsvertrag) sondern für freie Mitarbeit gekündigt wird und versehentlich eine falsche Jahreszahl z.B. 2005 angegeben ist, kann diese dann überhaupt gültig sein?

Natürlich. Jedes Schriftstück ist so lange gültig und wirksam,
wie es anerkannt und ihm nicht widersprochen wird. Wenn ich
eine Kündigung zum 31.03.2005 erhalte und mir diese zum 25.03.2006
zugestellt wird, wobei die Kündigungsfrist laut Arbeitsvertrag
4 Wochen zum Quartalsende beträgt, dann wird die Kündigung
wirksam zum 30.06.2006.

Gruß, multze

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Danke für die Info, fehlt da nicht ein formerfordernis? oder bedeutet dies, dass erst durch den Widerspruch eine Unwirksamkeit entsteht? Dann stellt sich die Frage, wie lange hat man Zeit, so einen Widerspruch zu übermitteln

Im Arbeitsrecht gibt es so weit ich gesehn habe, durch aus Urteile, die Kündigungen für unwirksam erklärt haben, so einfach lässt sich das warscheinlich nicht auf andere Verträge übertragen?

Liebe Grüße

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Hallo,

habe folgende Frage. Wenn ein Vertrag (Kein Arbeitsvertrag)
sondern für freie Mitarbeit gekündigt wird und versehentlich
eine falsche Jahreszahl z.B. 2005 angegeben ist, kann diese
dann überhaupt gültig sein?

natürlich. Erster Ansatz: http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html

Gruß,
Christian