Kündigung mit Freistellung bis 31.12.2013 Krankengeld

Hallo, ich wurde am 2.12 gekündigt zum 31.12 und wurde freigestellt. Habe nun eine AU wegen meiner OP am 20.12. Wie sieht es aus,muss der Arbeitgeber mir Lohnfortzahlung geben bis zum Ende der Kündigungsfrist? Also ca. 3 Wochen und habe ich danach einen Anspruch auf Krankengeld ,werde nach der OP noch weiter AU sein. Oder zählt während der Freistellung der ermäßigte Beitragssatz der Krankenkasse und ich habe keinen spruch? .Arbeitlosengeldanspruch habe ich nicht weil ich erst 9 Monate versicherungspfl. war. Vielen Dank für die Antwort

Ebenfalls Hallo,

ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber bis 31.12.13 das Arbeitsentgelt zahlt. Infolgedessen ist die Arbeitsunfähigkeit während eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses eingetreten und führt nach dem Fortfall der Entgeltfortzahlung zum 31.12. zum Bezug von Krankengeld ab 1.1.2014, sofern die AU weiterhin ärztlich bestätigt wird.

Die höchstmögliche Dauer der Krankengeldzahlung ergibt sich aus § 48 SGB V, also längstens für 78 Wochen innerhalb von jeweils 3 Jahren wegen derselben Erkrankung.

Gruß
Ev22853

Vielen Dank Gruß Sabine