Hallo Ihr Experten!
Könnte man sich vorstellen, dass es einen AG gibt (ca. 500 Beschäftigte, kein Betriebsrat), der einem AN einen unbefristeten Vertrag gibt um vom Arbeitsamt mehr Fördermittel zu bekommen, diesen Vertrag zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit form- und fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigt und im gleichen Moment einen befristeten Vertrag vorlegt. Angenommen dieser AG würde diesen Folgevertrag nach Ablauf von einem Jahr nicht verlängern (natürlich ohne dem AN auch nur ein Wort zu sagen). Meint Ihr dass das alles rechtlich zulässig wäre? Ein Bekannter von mir, im Betriebsrat eines größeren Unternehmens tätig, ist der Meinung, eine Kündigung in der Probezeit bedeutet, dass der AN als nicht geeignet betrachtet wird. Diesem würde der Folgevertrag aber entgegen sprechen, der AN ist also doch geeignet. Er ist der Ansicht, dass die Kündigung in diesem Fall nicht rechtsgültig wäre und der AN vor Gericht die Fortsetzung seines unbefristeten Vertrages durchsetzen könnte.
Wie ist Eure Meinung zu diesem imaginären Fall?
Gruß!
