Kündigung mit wichtigem Grund

Guten Tag,
angenommen, es besteht in einem Arbeitsvertrag eine beidseitige Kündigungsfrist zum Quartalsende, wobei eine Kündigung vor Quartalsbeginn schriftlich erfolgen muss.
Eine außerordentliche Kündigung wäre nur mit wichtigem Grund möglich. Wäre ein Jobangebot bei einem anderen Arbeitgeber ein wichtiger Grund, wenn die Arbeitsaufnahme vor Ablauf des Quartals liegen würde?

Hallo

Nein, das wäre kein wichtiger Grund.

Gruß,
LeoLo