Kündigung Mitgliedschaft Fitness-Studio

Hallo zusammen,

habe ein paar Artikel zu dem Thema gefunden, die mir jedoch nicht wirklich weitergeholfen haben.

Folgender Sachverhalt:
Person A hat einen 36-monatigen Vertrag bei einem Fitnessstudio in seinem Wohnort abgeschlossen. Nach 10 Monaten steht für Person A und seine Familie ein Umzug aus beruflichen Gründen in ein 80 km entfernte Stadt bevor.Aus diesem Grund möchte Person die Mitgliedschaft kündigen.

Leider hat Person A ein etwas unglückliche Klausel in seinem Vertrag, die sie bei Vertragsabschluß nicht weiter beachtet hat, da sie angenommen hat, die 36 Monate Mitgliedschaft vor Ort auch zu nutzen.

Diese Klausel besagt, daß die noch ausstehenden Beiträge bei z.B.Umzug zu zahlen sind. Da neben Person A auch noch dessen Frau B Mitglied ist, wären dies ca. 2400,- € .

Habe als Beispiel mal so einen „ähnlichen“ Vertrag als Link beigefügt.
Diese Klausel nennt sich in diesem Fall „Fair-Pay-System“:

http://mitglied.lycos.de/survivor1979/vbed.jpg

und hier noch die erste Seite davon:

http://mitglied.lycos.de/survivor1979/vertrag.jpg

Meine Frage: Sind diese Art Verträge rechtgültig oder zählt das zu „Knebelverträgen“, die nur einer Vertragspartei nutzen bringen ?

Da dieses Beispiel-Fitnessstudio einer Franchise-Kette angehört, ist es fraglich, ob auf ein Angebot von Person A eingegangen wird, die Mitgliedschaft an seinem neuen Wohnort bei der gleichen Kette fortzuführen, da in dem Fall seinem bisherigen Fitnessstudio Einnahmen in Höhe der noch ausstehenden Beiträge entgehen würden.

Bitte um Unterstützung.

Gruß,
Aragorn

Hallo,

also wenn Du Deine Anfrage auf die abstrakte Frage nach der Wirksamkeit bestimmter Arten von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Fitnessstudioverträgen beschränkt hättest UND INSBESONDERE NICHT EINE KOPIE DEINES ORIGINALVERTRAGES VERLINKT HÄTTEST, so könnten wir uns hier dieser Fragen annehmen. Da es sich aber offensichtlich um (D)eine persönliche Rechtsangelegenheit handelt, muß Dir die Antworten ein Anwalt geben. Der wird Dir dann wahrscheinlich ein paar Worte zur Auslegung Deiner Geschäftsbedingungen, zu nach § 309 Nr. 6 BGB unwirksamen Vertragsstrafeversprechen und vielleicht auch zu gemäß § 309 Nr. 9 a) BGB unzulässig langen Vertragslaufzeiten angedeihen lassen.

Grüße,
atn