Kündigung Mitgliedschaft - verstehe Klausel nicht

Hallo Experten,

die Mitgliedschaft in einem Verein wurde am 9.7.01 abgeschlossen und soll baldmöglichst gekündigt werden. Die Klausel lautet:

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur unter Einhaltung einer 12monatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Jahresquartals möglich.

Da ist ja einiges verschachtelt. Kann mir bitte jemand erklären, was damit gemeint ist?

Vielen Dank!
Gruß Marlene

Hi, Marlene,
das bedeutet, das du jeweils zum Ende eines Quartals - also Ende März, Ende Juni, Ende September oder Ende Dezember - die Mitgliedschaft kündigen kannst, allerdings mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, das heißt die Kündigung muss 12 Monate vor Ablauf der Mitgliedschaft ankommen.
Du kannst - schnellstmöglich - zu Ende September 2003 kündigen, wenn du die Kündigung bis Ende September 2002 an den Verein schickst. Du kannst aber auch sofort die Kündigung hinschicken und einfach reinschreiben: Hiermit kündige ich … zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dann läuft die Mitgliedschaft automatisch im September nächsten Jahres ab. Verwahr aber vorsichtshalber eine Kopier des Schreibens. Und schick es mit Einschreiben.
Was ist das für ein Verein, der mit solchen Knebenverträgen arbeitet?

Gruß, die Elbin