Kündigung mitten im Monat bei Mindestmietzeit

Hallo,

es geht um diesen fiktiven Fall:

Es sei ein Mietvertrag über eine Mindestmietdauer von einem Jahr geschlossen worden. Beginn des Mietverhältnissen wäre am 20. des Monats, also mitten drin. Im Vertrag stünde: „Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr. Danach beträgt die Kündigungsfrist für beide Mietparteien 3 Monate und ist in schriftlicher Form vorzunehmen.“ Das Jahr läuft also am 19. desjenigen Monats aus, in dem der Vertrag vor einem Jahr geschlossen wurde. Wäre die Kündigung also zum 19. möglich oder erst zum 31.?

Fürs Lesen und Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus.

Grüße

Quinar

Hallo

Das Jahr läuft also am 19. desjenigen Monats aus, in dem der Vertrag vor einem Jahr geschlossen wurde. Wäre die Kündigung also zum 19. möglich oder erst zum 31.?

Je nachdem, denn das BGB (z.B. § 573) stellt auf Kalendermonat ab.

War denn der erste Mietmonat lediglich ein „Ausreißer“ oder geht aus Mietvertrag/laufenden Zahlungen hervor, dass in diesem speziellen Einzelfall der Mietmonat sich auf einen vom Kalendermonat abweichenden Zeitraum bezieht?

Im „Ausreißerfall“ wäre die Mindestmietzeit zwar am 20. des Monats erreicht, dennoch kann gemäß BGB § 573 erst zum 31./zum Monatsende gekündigt werden.

Grüsse Rudi

Gem. § 573 c (1) BGB ist die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig“.

G imager

Ne, es war kein Ausreißer. Ansonsten bezieht sich der Mietmonat immer auf den Kalendermonat und Mietzahlung wäre laut Vertrag immer zum Monatsbeginn.
Vielen Dank für die Antwort.

Ja, stimmt schon, aber ich hätte gedacht in diesem speziellen Fall, weil Mindesmiete und Mietbeginn mitten im Monat, würde etwas anderes als der gesetzliche Fall gelten.
Grüße und Danke fürs Antworten

Nein. Inwieweit man eine abweichende, für den Mieter günstigere Regelung treffen bzw. sich auf eine vorfristige Aufhebung des Vertrags einigen könnte oder der Nachmieter mit vorzeitgem Einzug entrichtet Miete erstattet, kann vereinbart , aber eben nicht beansprucht werden :smile:

G imager