Hallo,
es geht um diesen fiktiven Fall:
Es sei ein Mietvertrag über eine Mindestmietdauer von einem Jahr geschlossen worden. Beginn des Mietverhältnissen wäre am 20. des Monats, also mitten drin. Im Vertrag stünde: „Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Jahr. Danach beträgt die Kündigungsfrist für beide Mietparteien 3 Monate und ist in schriftlicher Form vorzunehmen.“ Das Jahr läuft also am 19. desjenigen Monats aus, in dem der Vertrag vor einem Jahr geschlossen wurde. Wäre die Kündigung also zum 19. möglich oder erst zum 31.?
Fürs Lesen und Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus.
Grüße
Quinar