Ich habe irgendwann im Frühjahr 1999 einen Mobilfunkvertrag über 24 Monate abgeschlossen. Seither habe ich kein neues Handy etc. bekommen. In den AGBs steht, dass der Vertrag sich um 12 Monate verlängert, wenn man nicht 3 Monate vorher kündigt. Diese Frist ist mal wieder gerade eben abgelaufen. Nun möchte ich ein neues Handy haben, aber mein Anbieter verlangt Mondpreise dafür.
Meine Frage: ist die Verlängerung um 12 Monate rechtens? Wenn ja: Wie kann ich vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen?
die Verlängerung ist leider rechtens. Wie in Deinen Unterlagen steht - und auch allgemein üblich ist - mußt Du spätestens 3 Monate vor Ablauf der nächsten 12 Monate kündigen.
Aus dem Vertrag herauszukommen kannst Du vergessen. Die Sache ist rechtlich einwandfrei. Auch wenn der Vertrag 5 Jahre alt ist ergibt sich alleine daraus kein Anspruch, weder auf ein neues Handy noch auf einen Ausstieg aus dem Vertrag.
Allein Dein Nicht-Aktiv-Werden zum jeweils möglichen Ausstiegstermin wird rechtlich als „konkludente Zustimmung“ gewertet, denn es war Dir ja grundsätzlich bekannt wann Du zu welchen Fristen/Bedingungen kündigen kannst.
Du hast jetzt folgende Möglichkeiten: entweder Du verlängerst Deinen Vertrag ab jetzt aktiv für die nächsten 24 Monate. Damit bleibst Du an den Anbieter gebunden, mußt die vermutlich neuen und schlechteren AGB und Preise heute akzeptieren.
Oder Du kündigst zum nächstmöglichen Termin - was Du nicht erst kurz vor Ablauf der Frist 3 Monate vor Vertragsende tun kannst - mache es besser schon jetzt! Sonst vergißt Du es später und bleibst wieder hängen… damit bist Du schließlich frei für einen anderen Anbieter und kannst auch Deine Telefonnummer zum neuen Mobilfunkbetreiber mitnehmen.
Oder Du bist so genervt daß Du schon jetzt einen neuen Anbieter suchst und die ältere Karte in der Schublade liegen läßt. Dann zahlst Du allerdings zeitweise an 2 Anbieter Grundgebühr und kannst Deine Nummer nicht mitnehmen.
Die Kündigung kannst Du also jetzt schon formulieren. Schicke sie am besten als Einwurf-Einschreiben. Du hast dann einen Nachweis daß dem Anbieter Dein Brief zugegangen ist.