Hallo,
wer könnte helfen?
Mieter A hat ein Problem mit seiner Vermieterin,zwecks einer defekten Glasscheibe,welche ihm beim zumachen kaputt gegangen ist.(es hat schon immer geklemmt und lies sich nicht wirklich schließen)
Da jetzt aber nicht nur das Glas gewechselt wurde sondern das komplette Fenster ausgetauscht wurde und MieterA das zahlen soll obwohl das Fenster vorher vom Rahmen her schon defekt war.
Muss MieterA das komplette Fenster zahlen?
Zweitens:Hat der VM regelrecht gedroht,das wenn Mieter A es nicht zahlt,sie MIeterA sofort kündigen kann und er nach 8 Tagen raus muss.Ihr Grund da die Wohnung möbliert ist,kann sie es tun.
Ist das rechtens oder gibt es trotzdem Kündigungsschutz für MieterA?
Vielen Dank im Voraus!!!
Hi
wieso das Theater , Glasschaden an die Hausratversicherung geschickt und gut ist
Toni
Vielen Dank,
das Problem,das Fenster gehört zur Waschküche und nicht zur Wohnung
Hallo,
Schadensersatz bedeutet immer, das man nach dem Schaden nicht besser da stehen soll als vor dem Schaden. Also können nicht die Kosten für ein neues Fenster berechnet werden sondern dessen Zeitwert.
Zur Kündigungsfrist von 8 Tagen. Die Aussage ist falsch, nur weil in einer komplett vermieteten Wohnung Möbel stehen, ändert das nichts an de nFristen.
Bei einem in der Wohnung des Vermieters untervermieten Zimmers vielleicht, aber bei einer kompletten Wohnung hat der Vermieter keine Chance auf eine kürze Kündigungsfrist.
hth
vielen vielen dank. Es ist eine große hilfe!