Kündigung möglich?

Hallo,

angenommen, es würde sich wie folgt ein Problem einstellen;

Kunde (offensichtlich Geschäftskunde) hat einen Telefonvertrag (Festnetz) bei einer bekannten Gesellschaft, welcher schon seit Jahren besteht.

Nun möchte dieser Kunde diesen Anschluss komplett kündigen - aus welchen Gründen auch immer.

Auf telef. Nachfrage welche Kündigungszeiten bestehen, wenn man diesen Anschluss komplett kündigen möchte wird zunächst sehr mürrisch reagiert. Dann wird mitgeteilt, das der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr hat, danach könne man jeden Monat kündigen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, das der Kunde vor einigen Monaten einen Tarif gewechselt hat, was zur Folge hat, das der (alte) Vertrag nun wieder ca. 1 Jahr noch läuft. Eine Unterschrift des Kunden müsse dafür aber (angeblich) nicht vorliegen, so das keine Nachweise seitens der Telefon-Gesellschaft erbracht werden können.

Wie sieht die Rechtslage aus, wie könnte man sich verhalten ? Welche Möglichkeiten der kurzfristigen Kündigkung gibt es?

Danke Ihnen.

Beste Grüße
Jürgen

Hallo,

angenommen, es würde sich wie folgt ein Problem einstellen;

Kunde (offensichtlich Geschäftskunde) hat einen Telefonvertrag
(Festnetz) bei einer bekannten Gesellschaft, welcher schon
seit Jahren besteht.

Nun möchte dieser Kunde diesen Anschluss komplett kündigen -
aus welchen Gründen auch immer.

Kündigung schreiben.

Auf telef. Nachfrage welche Kündigungszeiten bestehen, wenn
man diesen Anschluss komplett kündigen möchte wird zunächst
sehr mürrisch reagiert.

logisch :wink:.

Dann wird mitgeteilt, das der Vertrag

eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr hat,

das gibts auch

danach könne man jeden

Monat kündigen. Gleichzeitig wird mitgeteilt, das der Kunde
vor einigen Monaten einen Tarif gewechselt hat, was zur Folge
hat, das der (alte) Vertrag nun wieder ca. 1 Jahr noch läuft.

Hat hier der Kunde den Tarif tatsächlich gewechselt ? Mündlich gilt auch und meist werden von denen die Telefonate aufgezeichnet natürlich nur zu trainingszwecken :wink:.

Eine Unterschrift des Kunden müsse dafür aber (angeblich)
nicht vorliegen, so das keine Nachweise seitens der
Telefon-Gesellschaft erbracht werden können.

Wenn dem Tarif zugesagt worden ist, dann ist das so Vertrag muss eingehalten werden !

Wie sieht die Rechtslage aus, wie könnte man sich verhalten ?
Welche Möglichkeiten der kurzfristigen Kündigkung gibt es?

Danke Ihnen.

Beste Grüße
Jürgen

Sonst mal in den Vertrag rein sehen dem man irgendwann eingegangen ist, Datum ! Somit hat man den möglichen Kündigungstermin und sollte der Kunde sogar Tarif gewechselt haben rechnet der dem Tag der Unterschrift weitere 12 Monate an (Quasi Vertrag erstellt am 23.04.2007 frühstens Kündbar am 22.04.2008 bzw. bei einem Tarifwechsel dann am 22.04.2009)

Gruß

Hallo Xaz,

Kündigungstermin und sollte der Kunde sogar Tarif gewechselt
haben rechnet der dem Tag der Unterschrift weitere 12 Monate
an (Quasi Vertrag erstellt am 23.04.2007 frühstens Kündbar am
22.04.2008 bzw. bei einem Tarifwechsel dann am 22.04.2009)

ist das nicht abhängig davon, was in den AGB steht?
Üblicherweise wird es wohl so von den meisten Anbietern gehadhabt.

So wie du es schilderst, verstehe ich es so, bzw. klingt es so, dass ein Tarifwechsel grundsätzlich eine Vertragsverlängerung um 1 Jahr darstellt/bedeutet.

Sofern dies in den AGB aber nicht ausdrücklich vereinbart ist, bzw. die Kündigungsfristen im Falle einer Tarifänderung explizit aufgeführt ist. Was dann? Dann gelten doch sicher die Kündigungsfristen ab Vertragbeginn?

Danke vorab Marion.

Hallo,

meine antwort bezieht sich nur auf seine Frage nicht auf allgemein klar gilt was in den AGB steht sofern es vom Gesetz her geht !

Nur hier rechnete ich die zusätzlichen 12 Monate an weil nunmal dem kunden am telefon gesagt worden ist durch den Tarifwechsel (der wohl stattgefunden hat) würden weitere 12 monate dazu kommen an vertragslaufzeit !

PS. Du hast mich wohl falsch verstanden oder ich habe mich einfach falsch ausgedrückt hoffe jetzt ist es korrekt :wink:.

Gruß

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Hallo Xaz,

Sofern dies in den AGB aber nicht ausdrücklich vereinbart ist,
bzw. die Kündigungsfristen im Falle einer Tarifänderung
explizit aufgeführt ist. Was dann? Dann gelten doch sicher die
Kündigungsfristen ab Vertragbeginn?

meine antwort bezieht sich nur auf seine Frage nicht auf
allgemein klar gilt was in den AGB steht sofern es vom Gesetz
her geht !

wollte nur sicher gehen, dass es da keine generellen Fristen gibt.

PS. Du hast mich wohl falsch verstanden oder ich habe mich
einfach falsch ausgedrückt hoffe jetzt ist es korrekt :wink:.

Hatte deine Antwort einfach falsch gelesen/interpretiert :wink:
Danke für die Klarstellung.

Gruß Marion