Hallo, ich bin im begriff eine Wohnung zu kaufen, die noch vermietet ist.
Frage:
Ab wann ist es mir möglich den Mieter zu kündigen (Eigenbedarf). Als Besitzer (Notvertrag), oder als Eigentümer (Grundbucheintrag)? Oder Bezahlung, Auflassungsvermerk.
Hallo, also generell ist es so, dass ein Eigentümerwechsel für den Mieter erstmal gar keine Auswirkung hat. Der Käufer tritt in die Bedingungen des bestehenden Mietvertrages ein. Kündigen kann man freilich schon, aber wenn der Mieter nicht ausziehen will, hat man schlechte Chancen. In manchen Städte gibt es einen Schutz von 10 Jahren für den Mieter, so dass ein Kauf einer vermieteten Wohnung eher eine Kapitalanlage ist als die Voraussetzung zum Selbstbezug. Also: Mietvertrag checken, fragen, ob der Mieter bereit ist auszuziehen und den Mietvertrag seinerseits kündigt.Ansonsten Finger weg, wenn Selbstbezug geplant ist. Mit den Notarvertrag oder Grundbucheintrag hat das rein gar nichts zu tun!!!
darum geht es nicht, hab morgen notartermin. es geht darum, wann ist es von meiner seits rechtens den mietern zukündigen.
nach notarvertrag (besitzer) oder grundbucheintrag (eigentümer).
nach notarvertrag bin ich besitzer, nach grundbucheintrag (eigentümer).