Ist eine mündliche frislose Kündigung möglich? In welchen Zeitraum muß/sollte eine schriftliche Kündigung erfolgen?
MfG
Jens
Ist eine mündliche frislose Kündigung möglich? In welchen Zeitraum muß/sollte eine schriftliche Kündigung erfolgen?
MfG
Jens
Ist eine mündliche frislose Kündigung möglich?
Nein.
In welchen
Zeitraum muß/sollte eine schriftliche Kündigung erfolgen?
Falls bezogen auf die fristlose Kündigung: Siehe http://bundesrecht.juris.de/bgb/__626.html
MfG
Wurde einem Arbeitnehmer mündlich gekündigt, zur Abgabe der Stempelkarte aufgefordert ist die Kündigung somit nicht rechtskräftig soweit ich das verstehe…der Arbeiter bleibt danach zu Hause welche Folgen konnte das haben? Ist der Arbeiter somit frei gestellt?
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Wurde einem Arbeitnehmer mündlich gekündigt, zur Abgabe der
Stempelkarte aufgefordert ist die Kündigung somit nicht
rechtskräftig soweit ich das verstehe…
Stimmt.
der Arbeiter bleibt
danach zu Hause welche Folgen konnte das haben?
Das kommt drauf an, ob er unter Zeugen beweisen kann, dass er „gekündigt“ wurde und vielleicht auch gesagt wurde, dass er nicht mehr benötigt wird o.ä.
Sonst könnte ja noch der AG (bzw. derjenige der gekündigt haben will) auf die Idee kommen zu behaupten „Gekündigt? Fristlos? Ich? Nie im Leben! Der AN ist einfach irgendwann nicht mehr auf Arbeit erschienen.“ (= unentschuldigt gefehlt)
Ist der
Arbeiter somit frei gestellt?
Das ist nicht ganz klar (siehe eins weiter oben). Der AN sollte seine Arbeitskraft nachweislich anbieten. Wäre zumindest mal nicht verkehrt.
Aber vielleicht sollte ich erst mal fragen, was da „Schlimmes“ passiert ist, dass der AN fristlos „gekündigt“ wurde. *grübel*
Mal angenommen der AN wurde bis aufs Blut provoziert und schickaniert, hat mehrfach beim AG oder Betriebsleiter darauf hingewiesen, und hat sich mehr oder weniger zu Tätkichkeiten gegebüber einem anderen AN hinreißen lassen…ist nach Aussprache der Kündigung am nächsten Arbeitstag zum RA gegangen um Kündigungsschutzklage zu erwirken, die Rückgabe eines Spintschlüssels wurde durch die Firma Quittiert und der AN hat sich arbeitslos gemeldet…beweist das nicht letztendlich das der AN gekündigt wurde? Wer geht denn zu RA ohne Grund? Wie soll der AN denn seine Arbeitskraft noch nachweislich anbieten wenn die mündliche Kündigung 3 Tage her ist?
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Wer geht denn zu RA
ohne Grund?
Gegenfrage: Wer geht denn zum RA und hat dann in nem Forum noch so viele Fragen? Also der RA wird doch wohl dem AN geraten haben, was er tun bzw. lassen soll. Oder?
Wie soll der AN denn seine Arbeitskraft noch
nachweislich anbieten wenn die mündliche Kündigung 3 Tage her
ist?
Eigentlich z.B. durch hingehen und die Bereitschaft kundtun oder manchmal auch durch das schriftliche Angebot.
Vielleicht hat der Anwalt ja auch was anderes geraten, der ist sicher besser über die Situation informiert.
der RA wird sicherlich davon ausgehen das die schrifliche Kündigung umgehend an den AN geschickt wird. Wenn nun ein solches Schreiben wenn am Donnerstag gekündigt wird und am Samstag immer noch nichts im Briefkasten liegt könnte da der AN nicht stutzig werden?
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der RA wird sicherlich davon ausgehen das die schrifliche
Kündigung umgehend an den AN geschickt wird.
Ja und? Nichtsdestotrotz wird er doch dem AN zu irgendwas geraten haben. Oder? Da ja zu den „Tätlichkeiten“ nichts bekannt ist, kann es ja auch sein, dass der RA vielleicht sich darauf „konzentriert“. Der wird hoffentlich anhand der Kenntnis des ganzen Sachverhalts, schon wissen, was als erstes zu tun ist.
Wenn nun ein
solches Schreiben wenn am Donnerstag gekündigt wird und am
Samstag immer noch nichts im Briefkasten liegt könnte da der
AN nicht stutzig werden?
Nö, da hat der AG ja noch paar Tage Zeit um die fristlose Kündigung zu schicken.
Also wahre in einem solchen Fall dem AN anzuraten den Betriebsleiter oder Schichtleiter zu fragen ob die Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann?
Wurde Am Donnerstag gekündigt bleibt ja nur 1 Tag unentschuldigten fern bleibens?
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Also wahre in einem solchen Fall dem AN anzuraten den
Betriebsleiter oder Schichtleiter zu fragen ob die Tätigkeit
wieder aufgenommen werden kann?
Wurde Am Donnerstag gekündigt bleibt ja nur 1 Tag
unentschuldigten fern bleibens?
Der AN möge da seinen Anwalt fragen. Vielleicht hats ja doch keinen Sinn mit dem Angebot der Arbeitskraft, aber das kann man ohne Hintergrund nicht beurteilen.