nehmen wir an, dass man wegen Eigenbedarf eine Kündigung aussprechen will.
Müssen dabei einzelne Paragraphen genannt werden oder reicht es, wenn man es ohne § schreiben würde:
… Kündigung erfolgt wegen Eigenbedrafs…
… Sie können der Kündigung widersprechen …
Die restlichen Formalitäten einer Kündigung sind mir bekannt.
nehmen wir an, dass man wegen Eigenbedarf eine Kündigung
aussprechen will.
Müssen dabei einzelne Paragraphen genannt werden oder reicht
es, wenn man es ohne § schreiben würde:
… Kündigung erfolgt wegen Eigenbedrafs…
… Sie können der Kündigung widersprechen …
eine Kündigung muss überhaupt keinen Grund enthalten.
Wie sollte der Mieter denn sonst wohl feststellen, ob der
Eigenbedarf überhaupt berechtigt ist?
kann er eh nicht, er kann nur das als gegeben hinnehmen, was ihm der Vermieter schreibt.
Wieder mal so ein Gesetz, das gut gemeint war und schlecht gemacht ist - der Mieter ist gekniffen und der Verwandte, der die Wohnung so dringend brauchte, kneift ganz plötzlich und unerwartet. So ein Pech aber auch.
Nein, Paragraphenkenntnisse sind nicht erforderlich.
Der Vermieter muss allerdings angeben, ob es sich um eine ausserordentliche (fristlose) oder eine ordentliche Kündigung handelt. Wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt, muss der Vermieter den Kündigungsgrund detailliert darstellen. Wenn es sich um eine ordentliche Kündigung handelt, muss der Vermieter den Kündigungsgrund nennen (z. B. Eigenbedarf mit den Gründen, Kündigung einer Einliegerwohnung etc.).
Da eine Kündigung sehr heikel ist, sollte juristischer Rat eingeholt werden.
Moin,
die Begründung einer Eigenbedarfskündigung, die nach Auszug des M nicht begründungskonform 1:1 umgesetzt wird, begründet einen Schadensersatzanspruch des M.
Umzugskosten, Renovierungskosten alte Wohnung, Renovierungskosten neue Wohnung, dauerhaft Mietdifferenz. Kann richtig teuer werden. Wenn die Wohnung noch nicht neu vermietet ist wenn es der Ex-M bemerkt, hat er auch einen Anspruch auf Wiederaufnahme des Mietverhältnisses.