Hall zusammen,
mal angenommen, in einem Dienstleistungsvertrag zwischen A und B mit rollender Verlängerung und Kündigungsfristen zum jeweiligen Vertrags-/Verlängerungsende gibt es eine Kündigung, die aber dem Partner B zu spät zugeht.
Muß nun A zum nächsten Termin erneut kündigen, weil die erste Kündigung unwirksam ist oder gilt diese automatisch zum nächsten Termin?
Danke
Michael
Hall zusammen,
mal angenommen, in einem Dienstleistungsvertrag zwischen A und
B mit rollender Verlängerung und Kündigungsfristen zum
jeweiligen Vertrags-/Verlängerungsende gibt es eine Kündigung,
die aber dem Partner B zu spät zugeht.
Muß nun A zum nächsten Termin erneut kündigen, weil die erste
Kündigung unwirksam ist oder gilt diese automatisch zum
nächsten Termin?
Danke
In aller Regel werden verfristete Kündigungen umgedeutet in
eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Es schadet aber nicht, dies zur Klarstellung und Vermeidung
späterer Streitigkeiten dem Geschäftspartner gegenüber
klarzustellen.
Gruß, trobi