Kündigung nach §15Abs3 TzBfG

Hallo,
ein AN hat einen Arbeitsvertrag der befristet ist bis zur Zweckerfüllung.
Im Arbeitsvertag steht „das Arbeitverhältnis ist nach §15 Abs.3 TzBfG
von den Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen ordentlich kündbar.“ Mit welcher Frist kann man vor Zweckerfüllung kündigen?

Mfg. Tobi

Hallo

Mit den gesetzlichen Kündigungsfristen unter Beachtung arbeits- oder tarifvertraglich anderslautender wirksamer Regelungen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Gruß,
LeoLo

lt. §15 Abs.3 TzBfG ist eine ordentliche Kündigung aber ausgeschlossen, wenn einzel- oder tarifvertragl. nichts vereinbart ist u. das ist es leider nicht. Finden dann wirklich die gesetzl. Bestimmungen wie bei nicht befristet Beschäftigten Anwendung? Im §15 TzBfG gibt es noch den Passus, dass bei Befristungen auf unbestimmte Zeit (Zweckbefristung) eine Kündigung nach 5 Jahren mit Frist von 6 Monaten möglich ist. So lange kann der AN aber nicht warten.

MfG Tobi

Hallo

Im von dir geschilderten Auszug des AV ist vom AG doch unstrittig eine Kümöglichkeit eingeräumt worden. Insofern kann der AN den AV ordentlich kündigen.

Gruß,
LeoLo