Hallo,
ein AN hat einen Arbeitsvertrag der befristet ist bis zur Zweckerfüllung.
Im Arbeitsvertag steht „das Arbeitverhältnis ist nach §15 Abs.3 TzBfG
von den Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen ordentlich kündbar.“ Mit welcher Frist kann man vor Zweckerfüllung kündigen?
Mfg. Tobi