Kündigung nach 25 J Mietdauer bei Hausverkauf

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, eine Beamtenwitwe bewohnt eine bundeseigene Wohnung in einem 2-Parteien-Haus seit 25 Jahren.
Die Behörde verkauft nun dieses Haus an einen privaten Käufer, der auch umgehend mit Isolierungsmassnahmen beginnt.

Wäre dieser Käufer gezwungen, den bestehenden unbefristeten Mietvertrag auf unbestimmte Zeit fortzusetzen ?
Oder dürfte der langjährigen Mieterin gekündigt werden, wenn ja, mit welcher Frist ?

Kennt jemand informative Quellen im Web zu dieser Thematik ?

Danke für eine hypothetische Lagebewertung,
SomeOne

Also Verkauf bricht nicht Miete, das steht ganz theoretisch im BGB so drin. Alles andere ist auch eine Frage des Mietrechts, dazu müßte man theoretisch den Vertrag lesen und dann … gehts weiter
Gruß Tom

Hi,

der Käufer kann - theortisch - wegen Eigenbedarfs kündigen. Diesbezüglich erschlägt einen die berühmte G-Suchmaschine mit ausführlichen Erklärungen. Auch das Archiv hier wird diesbezüglich informativ sein.

Eigenbedarfskündigung sollten m.E. immer mit fachlicher Hilfe durchgeführt werden (wenn sie denn möglich sind). Es gibt allein schon formal hohe Anforderungen.

Gruß
Nita