Hallo mein Onkel 78 Jahre leben seit 35 Jahren in einer Mietwohnung in einem 2 Parteien haus. In der anderen Wohnung lebt die Eigentümerin 90 und Dement. Der Sohn will das Haus verkaufen und hat ihm 3 Monate gegeben Auszuziehen. Ist das nach so einer Mietdauer rechtens ?
Danke und Grüße
Bulkdog 78
hi,
- FAQ:1129
- Was hat der Sohn damit zu schaffen? Da fehlen Details oder man wünscht dem Sohn als Unbeteiligtem frohe Ostern.
grüße
lipi
Hallo Bulldog,
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Das heisst:
0-5 Jahre Mietdauer = 3 Monate Kündigungsfrist
5-8 Jahre Mietdauer= 6 Monate Kündigungsfrist
ab 8 Jahre Mietdauer= 9 Monate Kündigungsfrist
Wenn im Mietvertrag eine andere und längere Kündigungsfrist vereinbart ist, so gilt sie nur für den Vermieter. Haben Mieter und Vermieter hingegen kürzere als die gesetzlich festgelegten Kündigungsfristen vereinbart, kann hiervon nur der Mieter Gebrauch machen.
Wohnen Mieter und Vermieter in einem Zweifamilienhaus oder einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zusammen unter einem Dach, hat der Vermieter ein Sonderkündigungsrecht. Er muss weder einen der oben aufgeführten Kündigungsgründe noch Eigenbedarf geltend machen.
Allerdings verlängert sich die Kündigungsfrist in diesem Fall um drei Monate. Wohnt der Mieter bereits seit fünf Jahren in der Wohnung, hat er statt sechs Monaten neun Monate Zeit, um sich etwas Neues zu suchen.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag/#ixzz…
Wenn du dem Link folgst beachte den Punkt HÄRTEFÄLLE;
Das denke ich sollte bei dir der Fall sein.
Gruß BHShuber
Erkundige Dich auch einmal beim Mieterverein - es könnte sein, dass bei Deinem Onkel des Alters wegen auch noch weitere Sonderregelungen gelten, z. die Sozialklausel:
Der Sohn will das Haus
verkaufen und hat ihm 3 Monate gegeben Auszuziehen.
in
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
findet man die möglichen und auch anzugebenden kündigungsgründe. ‚haus verkaufen‘ ist nicht dabei. also ist eine kündigung aus diesem grunde ganz einfach ungültig.
und weil sie ungültig ist (vorausgesetzt da steht nicht was ganz anderes in der kündigung) würde ich mich anstelle des mieters gar nicht rühren. bringt ein wenig zeit, bis der offensichtlich völlig uninformierte vermietersohn das merkt. die ‚sozialklausel‘ würde ich mir genauso für später aufheben wie die vielleicht gar nicht mögliche kündigung durch den sohn (er müsste dazu entweder schon besitzer des hauses sein oder nachweislich mit entsprechenden vollmachten ausgestatteter betreuer des vaters).
Hallo,
BHShuber hat schon eine sehr ausführliche Antwort gegeben.
Wenn es geht und das Verhältnis miteinander gut ist, wäre noch zu überlegen, ein Gespräch zu führen. Ist der Sohn denn berechtigt, d.h. Besitzer des Hauses, dass er überhaupt dazu berech-
tigt ist, eine Kündigung auszusprechen? Ich wünsche alles Gute für 2014 und Erfolg, Erfolg, Erfolg. Elke Schmitt