Kündigung nach 573a, wann kann Mieter raus

Hallo zusammen,

folgende Situation: Der Mieter wird vom Vermieter gemäß §573a gekündigt, daher gibt es eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Hierbei ist anzumerken, dass es sich um Eine Wohngemeinschaft handelt, und der Vermieter und Mieter in der selben Wohnung wohnen (unmöbliertes Zimmer).

Nun die Frage: Kann der Mieter auch schon früher, also vor Ablauf der Frist von 6 Monaten ausziehen, oder ist er gezwungen, noch 6 Monate Miete zu zahlen? Falls ersteres zutrifft: Ab wann kann der Mieter frühestens ausziehen?

Vielen Dank im Voraus
Andrea alias deadeh

Hallo!

Kann der Mieter auch schon früher, also vor
Ablauf der Frist von 6 Monaten ausziehen, oder ist er
gezwungen, noch 6 Monate Miete zu zahlen?

Der Mieter kann mit 3-monatiger Frist kündigen.

Gruß
Wolfgang

Hallo

Nun die Frage: Kann der Mieter auch schon früher, also vor
Ablauf der Frist von 6 Monaten ausziehen, oder ist er
gezwungen, noch 6 Monate Miete zu zahlen?

Ich denke nicht, dass das eine das andere ausschließen muss.

Aber Wolfgang hat dir ja schon die eleganteste Lösung genannt.

smalbop