Hallo zusammen,
folgende Situation: Der Mieter wird vom Vermieter gemäß §573a gekündigt, daher gibt es eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Hierbei ist anzumerken, dass es sich um Eine Wohngemeinschaft handelt, und der Vermieter und Mieter in der selben Wohnung wohnen (unmöbliertes Zimmer).
Nun die Frage: Kann der Mieter auch schon früher, also vor Ablauf der Frist von 6 Monaten ausziehen, oder ist er gezwungen, noch 6 Monate Miete zu zahlen? Falls ersteres zutrifft: Ab wann kann der Mieter frühestens ausziehen?
Vielen Dank im Voraus
Andrea alias deadeh