Hallo zusammen,
was bedeutet eine Kündigung nach §§620, 621 und 624 ff?
Ich habe mir die Gesetze mal angeschaut, aber ich finde, 620 und 621 widersprechen sich:
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620:
Das Dienstverhältnis endigt mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist.
621:
Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des §622 ist, ist die Kündigung zulässig,
3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats;
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Ich habe nur Punkt 3 stehenlassen, das ist in diesem speziellen Fall zutreffend. Es ist außerdem ein befristeter Vertrag. Er geht über eine freie Mitarbeit. Kann man jetzt nach 621 kündigen oder geht das wegen 620 nicht?
Gruß
Dieter